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  • Pressemitteilung
  • 23.11.2012

Das NRW-Verbraucherschutzministerium macht auf eine Verbraucher­information der Firma Aerzener Brot und Kuchen GmbH zu „natreen Erdbeer-Joghurt-Schnitte (400 g)“ aufmerksam. Das niedersächsische Unternehmen verarbeitete in diesem Erzeugnis tiefgekühlte Erdbeeren. Es besteht der Verdacht, dass die verarbeiteten Erdbeeren möglicher­weise mit Hepatitis A-Viren kontaminiert sein könnten. Zumindest wurde in einer, durch die belgischen Behörden amtlich entnommenen Probe, in Erdbeeren desselben Lieferanten ein Hepatitis-A-Virus nachgewiesen.

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  • 02.05.2013

Das NRW-Landeskabinett hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, bei dem im Recht des Zahlungsdienstrahmenvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch ein sachlich begrenzter Kontrahierungszwang eingeführt werden soll. Banken, die in ihrem Leistungsangebot grundsätzlich auch die Einrichtung und Führung von Girokonten haben, sollen dazu verpflichtet werden, grundsätzlich allen sich rechtmäßig im Gebiet der Europäischen Union aufhaltenden Verbrauchern ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten. Die Möglichkeit, den eigenen Zahlungsverkehr über ein Girokonto bargeldlos vorzunehmen, ist angesichts der Erfordernisse und Gepflogenheiten des privaten Geschäfts- und Wirtschaftsverkehres im Alltag des 21. Jahrhunderts für nahezu jedermann von erheblicher Bedeutung.

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  • 28.06.2013

Nach entsprechenden Regelungen für die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Dortmund und Paderborn/Lippstadt hat die Landesregierung nun auch für den ersten der beiden militärischen Flugplätze, den Flugplatz Nörvenich, in einer Rechtsverordnung einen Lärmschutzbereich festgelegt. Grundlage dafür ist das im Juni 2007 novellierte Fluglärmschutzgesetz, das den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung Rechnung trägt.
Der Lärmschutzbereich untergliedert sich in Abhängigkeit von der Lärmbelastung in zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone. In der Tagschutzzone 1 ist der Flughafenbetreiber verpflichtet, die Kosten für Maßnahmen zum passiven Schallschutz, wie zum Beispiel Schallschutzfenster, zu tragen. In der Nachtschutzzone sind zusätzlich die Kosten für Belüftungseinrichtungen für Schlafräume zu erstatten. In der Tagschutzzone 2 müssen neu zu errichtende Gebäude gewissen Schallschutz-Standards genügen. Diese sind vom Bauherrn zu tragen.

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  • 24.10.2014

In Nordrhein-Westfalen sind etwa 1,4 Millionen Menschen gesundheitsschädlichen Lärmpegeln durch den Verkehr ausgesetzt. Häufig gibt es sogar Mehrfachbelastungen durch mehrere Lärmquellen. Schwerwiegende Folgen sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen und Stress. Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt, dass Umweltlärm im Westen Europas jedes Jahr zum Verlust von über einer Million gesunden Lebensjahren führt. „Die bestehenden Regelungen des Verkehrslärmschutzes weisen erhebliche Mängel auf. Viele Menschen, die an lauten Straßen und Schienen wohnen, werden um Schlaf und Gesundheit gebracht“, betonte Umweltminister Johannes Remmel zum Abschluss der Umweltministerkonferenz in Heidelberg.

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  • 09.06.2014

Die Umweltverwaltung bildet aus: Bis zum 10. Juli 2014 sucht das Umweltministerium bis zu 25 engagierte Referendarinnen und Referendare, die in einem zweijährigen Vorbereitungsdienst zur Umweltassessorin und zum Umweltassessoren ausgebildet werden. Diese Qualifikation ermöglicht es ihnen, künftig selbstständig Aufgaben in der staatlichen Umweltverwaltung zu übernehmen. Mögliche Arbeitgeber sind aber auch andere Institutionen wie Wasser- und Abfallverbände, der kommunale Bereich oder die Wirtschaft.

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Viktor Haase ist seit Juni 2022 Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

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  • 18.09.2023
Land stellt fünf Millionen Euro für „Härtefallhilfe ÜBS Energie NRW” zur Verfügung

Die Landesregierung unterstützt die überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) von Handwerk, Industrie und Landwirtschaft, die 2022 deutliche Energiepreissteigerungen hatten mit einer “Härtefallhilfe ÜBS Energie NRW”. Ab sofort können ÜBS, die im staatlichen Bildungsauftrag überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durchführen, Unterstützung aus dem Landesprogramm beantragen.

Für die Ökomodellregionen „Bergisches RheinLand“, „Kulturland Kreis Höxter“ und „Niederrhein“ gibt Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser Förderzusage für die nächsten drei Jahrein Höhe von bis zu 720.000 Euro

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will den Öko-Landbau weiter voranbringen und hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Bis 2030 soll ein Anteil von 20 Prozent der in Nordrhein-Westfalen landwirtschaftlich genutzten Fläche ökologisch bewirtschaftet werden.

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  • 19.07.2013

Bundesweit zählt NRW bei der Waldfläche wegen seiner starken industriellen Prägung immer noch zu den Schlusslichtern. Stichprobenerhebungen auf Landes- und Bundesebene haben allerdings für die letzten Jahrzehnte regelmäßig eine Waldzunahme verzeichnen können, was auch für NRW zutrifft: In den Jahren 2003 bis 2012 gab es rund 3200 Hektar Waldzuwachs. Dies teilte NRW-Umweltminister Johannes
Remmel auf der 11. Station seiner diesjährigen Sommertour unter dem Motto „Land.Leben.NRW“ mit. „Wälder sind unverzichtbare Orte für Freizeit und Erholung, Wälder speichern Wasser, reinigen die Luft und sind Heimat hunderter seltener Tier- und Pflanzenarten“, sagte Minister Remmel. „Und die Wälder tragen zum Klimaschutz, Artenschutz und Wirtschaftwachstum bei, gerade in den ländlichen Räumen Nordrhein-Westfalens“, betonte der Minister. „Wir benötigen daher mehr Wald in NRW und nicht weniger“, so Johanes Remmel. Insgesamt bedecke der Wald in NRW gerade einmal 26 Prozent der Landesfläche. „Dieses Naturerbe zu schützen und zu mehren ist eine unserer wichtigsten Aufgaben“, sagte Minister Remmel.

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  • 05.10.2012

Nordrhein-Westfalen präsentierte sich in den vergangenen sechs Monaten auf der Floriade im niederländischen Venlo einem großen internationalen Publikum. Unter dem Motto „Innovativ, einprägsam und weltoffen – Nordrhein-Westfalen auf der Floriade 2012 – Der etwas andere Garten!“ hat der NRW-Pavillon mehrere hunderttausend Besucher begeistert.

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  • 30.03.2014

Mit dem Fotowettbewerb „Wildes NRW“ laden das NRW-Umweltministerium und die Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege alle Fotografinnen und Fotografen ein, ihre Bilder einzusenden, die wild lebende Tiere in Nordrhein-Westfalen in ihren natürlichen Lebensräumen zeigen. Die Preise werden in zwölf Monatskategorien vergeben. Als ersten Preis loben die Veranstalter 600 Euro aus, als zweiten 400 Euro und als dritten 300 Euro. Die neun Viertplatzierten erhalten jeweils 150 Euro. Der Wettbewerb wurde im, September 2013 gestartet und endet am 31. August 2014.