Landessiegel
Das Siegel des Landes Nordrhein-Westfalen besteht aus dem Landeswappen und wird für Dienstsiegel und Amtsschilder verwendet.
Verfassungsgerichtshof, dem Landesrechnungshof, der/dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, allen übrigen Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie den Gerichten, der Rheinisch-Westfälischen Akademie der Wissenschaften, den Hochschulen und öffentlichen Schulen, den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, den Notaren, den Standesbeamten sowie den Schiedsmännern und den Schiedsfrauen verwendet.
Das Wappen befindet sich immer in der Mitte des Dienstsiegels. Man unterscheidet:
- Das große Landessiegel, welches nur bei feierlichen Beurkundungen bestimmter Stellen und nur als Prägesiegel verwendet wird.
- Das kleine Landessiegel, welches von allen wappenführenden Stellen, teilweise in etwas veränderter Form verwendet werden darf, soweit nicht der Gebrauch des großen Landessiegels geboten ist,
- Das kleine Landessiegel in abgewandelter Form für Gemeinden und Gemeindeverbände, die kein eigenes Wappen führen. Das kleine Landessiegel in abgewandelter Form kann darüber hinaus auch nach entsprechender Genehmigung des zuständigen Fachministers im Einvernehmen mit dem Innenminister von anderen Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts geführt werden, wenn sie der Landesaufsicht unterstehen und Hoheitsaufgaben wahrnehmen.