Praktikum in der Staatskanzlei
Erfahren Sie alles zur Durchführung von Praktika und Stationen des Referendariats in der Staatskanzlei bzw. beim Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales und den Landesvertretungen.
Ist es möglich, ein Praktikum oder die Wahl-/Verwaltungsstation in der Staatskanzlei abzuleisten?
Ja! Im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen besteht in fast allen Bereichen die Möglichkeit, ein Praktikum oder eine Station Ihres Referendariats zu absolvieren. Der Organisationsplan (hier unter Downloads am Ende der Seite zu finden) gibt Ihnen einen guten Überblick über die verschiedenen Arbeitseinheiten der Staatskanzlei und kann Ihnen bei der Benennung von Wunschbereichen helfen.
Wer kann sich bewerben?
Die Staatskanzlei bietet – begrenzt durch die vorhandenen Kapazitäten – Praktika an
- für Schülerinnen und Schüler in Ausbildungsberufen, die in der Staatskanzlei angeboten werden (derzeit in den Bereichen IT, Restaurantfach und Bibliothek),
- für zukünftige Auszubildende/Studierende zwischen Schulabschluss und Aufnahme der Ausbildung/des Studiums,
- für Studierende unabhängig davon, ob ein Ausbildungsgesetz eines Landes oder eine Studien- oder Prüfungsordnung das Praktikum verlangt (Pflichtpraktika und freiwillige Studierendenpraktika).
Zudem besteht die Möglichkeit die Verwaltungs- oder die Wahlstation im Rahmen des Rechtsreferendariats in der Staatskanzlei zu absolvieren.
Vorbehaltlich einer Vorgabe zur Dauer des Praktikums in einem relevanten Ausbildungsgesetz bzw. einer Studien- oder Prüfungsordnung sollen Praktika vier Wochen nicht unter- und drei Monate nicht überschreiten.
Wo kann ich mich bewerben oder informieren?
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail – idealerweise ca. neun Monate vor dem gewünschten Beginn an praktika@stk.nrw.de. Ihr Ansprechpartner Herr Sante steht für Ihre Fragen zur Verfügung.
Informationen zu einem Einsatz und den Ansprechpersonen in den Landesvertretungen beim Bund in Berlin und bei der EU in Brüssel finden Sie hier:
Welche Unterlagen soll ich einreichen?
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen und Angaben enthalten:
- Anschreiben/Motivationsschreiben mit Angaben zum gewünschten Zeitraum und zur Dauer sowie bevorzugte Einsatzbereiche. Dazu finden Sie hier den Organisationsplan der Staatskanzlei. (Bitte beachten Sie, dass die Referate I B 1 und I B 2 vorrangig Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ausbilden.)
- Lebenslauf (mit Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Nachweise (Zeugnisse, Studien-/Leistungsnachweise, Immatrikulationsbescheinigung)
Sofern es sich bei dem gewünschten Praktikum um ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung handelt, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte unbedingt ein Auszug aus der Prüfungs- bzw. Ausbildungsordnung bei.
Wie läuft das Verfahren?
Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird bei den benannten Einsatzbereichen abgefragt, ob Interesse an der Übernahme der Ausbildung sowie entsprechende personelle und räumliche Kapazitäten bestehen.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen. Bewerbungsgespräche finden in der Regel nicht statt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Abfrage ein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann.
Ist eine Vergütung vorgesehen?
Die Frage der Vergütung bemisst sich nach der Art des Praktikums. Dabei gilt: Bei Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika (mit Ausnahme von Schülerpraktikantinnen und -praktikanten) im Rahmen oder zur Vorbereitung eines Studiums wird eine monatliche Vergütung in Höhe von 300 Euro (steuer- und sozialversicherungspflichtig) gewährt.