Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
Amtschefs der Ministerien
Staatssekretäre bilden als Amtschefs in den Ministerien der Landesregierung bzw. in der Staatskanzlei die Schnittstelle zwischen den politischen Organen und der nicht-politischen Beamtenschaft bzw. den Angestellten eines Ressorts.
Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen so genannten beamteten Staatssekretären und einem parlamentarischen Staatssekretär. Beamtete Staatssekretäre unterliegen den Vorschriften der Beamtengesetze und sind in der Regel Beamte auf Lebenszeit.
Parlamentarische Staatssekretäre sind indes keine Beamten, dafür aber in Nordrhein-Westfalen zugleich Mitglieder des Landtags, die vom Ministerpräsidenten berufen werden und ein Mitglied der Landesregierung bei der Erfüllung besonderer Regierungsaufgaben unterstützen.
Staatssekretäre sind die ständige Vertretung der Ministerin bzw. des Ministers und haben wie diese ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des jeweiligen Ressorts.
Einmal pro Woche treffen sich die Staatssekretäre der Ressorts in der Staatssekretärskonferenz und bereiten darin die kommenden Kabinettsitzungen der Landesregierung vor. Die beamteten Staatssekretäre sind keine Mitglieder des Kabinetts.
Neben dem Chef der Staatskanzlei nimmt auch der Regierungssprecher an den wöchentlichen Kabinettsitzungen teil.