Barrierefreiheit
Das Landespresse- und Informationsamt ist bemüht, seine Webauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt Land.NRW und wurde am 4. November 2021 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt Land.NRW ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der BITVNRW vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die verschiedenen Beiträge aus Sozialen Medien auf der Startseite beinhalten teilweise gleichlautende doppelte Links (z.B.: „Profilseite ansehen von Staatskanzlei NRW“, „Originalbeitrag ansehen auf *“). Das Linkziel ergibt sich hier aber aus dem nachfolgenden Kontext.
- Ältere Beiträge in sozialen Medien sind eventuell ohne Alternativtexte
- Ältere Videos sind teilweise ohne zuschaltbare Untertitel.
- Ältere Datentabellen sind eventuell nicht korrekt gegliedert.
- Ältere Artikel sind eventuell nicht korrekt gegliedert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04. November 2021 zu Düsseldorf erstellt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung. Der Webauftritt wurde vom Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV) mittels BITV-Tests zuletzt am 11.10.2021 überprüft.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 16. Oktober 2024 überprüft.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website: www.land.nrw/kontakt
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise: www.land.nrw/datenschutzhinweise
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Landespresse- und Informationsamt
Internetredaktion / Barrierefreiheit
Horionplatz 1
40190 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 837-01
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik