Kooperation zur Sanierung von Altlasten wird fortgeführt – Minister Remmel, Minister Groschek und Staatssekretär Horzetzky unterzeichnen Vereinbarung mit kommunalen Spitzen- und Wirtschaftsverbänden

25. Oktober 2012
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Rund 80.000 Flächen in Nordrhein-Westfalen stehen wegen einer früheren industriellen Nutzung oder als alter Deponiestandort unter Altlasten-Verdacht. Viele dieser Flächen müssen saniert werden, um sie wieder für Wohnen oder Arbeiten nutzen zu können.

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Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilen mit:

Rund 80.000 Flächen in Nordrhein-Westfalen stehen wegen einer früheren industriellen Nutzung oder als alter Deponiestandort unter Altlasten-Verdacht. Viele dieser Flächen müssen saniert werden, um sie wieder für Wohnen oder Arbeiten nutzen zu können. Oft kann kein Verursacher mehr für die Altlasten-Sanierung von Flächen belangt werden. Für diese Fälle wurde vor rund 20 Jahren der Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband (AAV) in Nordrhein-Westfalen gegründet. Die Landesregierung, die kommunalen Spitzenverbände und die NRW-Wirtschaftsverbände haben am Mittwoch, 24. Oktober 2012, eine neue Vereinbarung unterzeichnet, damit die erfolgreiche Arbeit des AAV auch in den nächsten Jahren gewährleistet ist.

„Mit dem neuen Kooperationsvertrag schreiben wir die Erfolgsgeschichte des AAV als Partnerschaftsmodell zwischen Land, Kommunen und Wirtschaft fort“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel im Anschluss an die Unterzeichnung. „Der Vertrag ist auch ein Appell an die Wirtschaft und die Industrie ihren Beitrag zu leisten, daran bemessen sich in Zukunft auch die Mitwirkungsrechte. Durch die Beiträge der Wirtschaft verbreitert sich das Fundament des AAV finanziell und technologisch. NRW ist nicht umsonst Standort Nummer eins für Umwelttechnologien“, so Remmel.

Für Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Günter Horzetzky ist die Sanierung von Flächen eine gemeinschaftliche Aufgabe von Staat und Wirtschaft: „Das Stichwort lautet kooperativer Umweltschutz. Eine wichtige Schnittstelle zwischen Behörden und Wirtschaft bildet dabei der AAV mit seinen Beratungsangeboten und Sanierungsmaßnahmen. Land und Wirtschaft profitieren im doppeltem Sinne von dieser Kooperation: Zum einen entstehen neue attraktive Standorte auf ehemaligen Brachflächen, die für Gewerbeansiedlungen wieder genutzt werden können. Zum anderen können Industrie und Wirtschaft sich aktiv an Sanierungsmaßnahmen beteiligen und damit ihre Stellung als Vorreiter im Bereich der Umwelttechnologien ausbauen“, erklärte Horzetzky.

Bauminister Michael Groschek betonte aus der Sicht der Stadtentwicklung: „Die Sanierung von Altlasten ist oft Voraussetzung für die Wiederverwertung von Brachflächen. Im Sinne einer nachhaltigen und Flächen schonenden Stadtentwicklung müssen wir Brachflächen wieder in Wert setzen. So vermeiden wir die kostenintensive Neuerschließung von Flächen auf der grünen Wiese. Und wir geben damit den Städten die Chance, die oft unschönen Brachflächen in neue Nutzungen zu überführen.“

„Kommunen, die Wirtschaft, die Landwirtschaft und auch die Umwelt profitieren, wenn wir nachhaltiger mit unseren Flächen umgehen“, ergänzte Minister Remmel. „Die Aufarbeitung und Sanierung von belasteten Brachflächen ist ein wichtiger Bestandteil einer vorausschauenden Flächenpolitik und ein ebenso wichtiger Beitrag zur Senkung des noch immer viel zu hohen Flächenverbrauchs.“

Alleine im letzten Jahr gingen in NRW pro Tag zehn Hektar Fläche durch Bebauung und Überplanung verloren. Das Ziel der Landesregierung ist, den Flächenverbrauch auf höchstens fünf Hektar pro Tag im Jahr 2020 zu senken, Langfristig soll der Flächenverbrauch auf Null sinken.

Ende 2012 soll zudem eine Novelle des AAV-Gesetzes in den Landtag eingebracht werden. Darin sollen dann die finanziellen Beiträge des Landes und der Kommunen als Pflichtbeiträge und die Leistungen der Wirtschaft als freiwillige Beiträge festgeschrieben werden.

Neben der Finanzierung für Altlasten- und Flächenrecyclingprojekte bringen die Kooperationspartner beim AAV auch in großem Maße Sach- und Fachverstand ein und wirken somit aktiv an dessen Umweltprogramm für Boden und Grundwasser mit.

Die Hauptaufgabe des AAV ist die Altlastensanierung und das Flächenrecycling. Mit dem neuen Kooperationsvertrag kommt eine weitere Aufgabe hinzu: Der AAV als integriertes Beratungs- und Kompetenzzentrum in den Bereichen Bodenschutz und Flächenrecycling, unter anderem zu Fragen der Wasser- und Entsorgungswirtschaft. Im Einzelnen wären das folgende Aufgaben:

  • Beratung bei der Umsetzung der europäischen Industrieemissions-Richtlinie (IED) und der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie (EU-WRRL).
  • Moderation und Mediation bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen, die besondere Schwierigkeiten aufweisen.
  • Beratung im Hinblick auf die Erbringung von Sicherheitsleistungen für Abfallentsorgungsanlagen.
  • Beratung bei der Einführung und Anwendung neuer Umwelttechniken.
  • Übernahme von Restrisiken bei bereits sanierten Grundstücken (Altlastenrisikofonds)


Weitere Informationen zu den Themen Altlasten und Flächenverbrauch sind zu finden unter www.umwelt.nrw.de, www.aav-nrw.de, www.allianz-fuer-die-flaeche.de.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-719 (Wilhelm Deitermann).

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