Nordrhein-Westfalen und der Parlamentarische Rat
Der Parlamentarische Rat tagte von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn und hatte 70 Abgeordnete. Der Landtag wählte die Abgeordneten aus Nordrhein-Westfalen ohne eigens erstelltes Wahlgesetz auf Basis der Vorschläge der Parteien. Die Abgeordneten für den Parlamentarischen Rat mussten keine Parlamentsangehörigen sein, waren aber häufig Fraktionsmitglieder des Landtags. Mit 18 Abgeordneten stellte Nordrhein-Westfalen die meisten Mitglieder des Parlamentarischen Rates, gefolgt von Bayern mit 13. Die Abgeordnetenzahl der einzelnen Bundesländer wurde durch die Einwohnerzahl bestimmt. So sollte ein Abgeordneter circa 750.000 Einwohner vertreten. Von den 18 Mitgliedern aus Nordrhein-Westfalen kamen sechs von der CDU, sechs von der SPD, einer von der FDP, zwei von der Zentrumspartei und drei von der KPD.
Informationen zu den einzelnen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates aus Nordrhein-Westfalen finden Sie hier: Grundgesetz: Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen