Minister Remmel: Zum Schutz unseres Grund- und Oberflächenwassers muss die Düngeverordnung jetzt zügig umgesetzt werden

Bundesrat stimmt über Novellierung der Düngeverordnung ab

30. März 2017

Umweltminister Johannes Remmel fordert die Länder auf, die Düngeverordnung am Freitag, 31. März 2017, im Bundesrat zu verabschieden und zügig umzusetzen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Umweltminister Johannes Remmel fordert die Länder auf, die Düngeverordnung am Freitag, 31. März 2017, im Bundesrat zu verabschieden und zügig umzusetzen. „Wir haben fünf Jahre lang eine Novellierung der Düngeverordnung gefordert und hoffen, dass der schon lange überfälligen Verabschiedung jetzt nichts mehr im Wege steht“, sagte Minister Remmel in Düsseldorf, nachdem Bund und Länder in der vergangenen Woche zu dem bereits im Januar  gefundenen Kompromiss zurückgekehrt sind. „Damit ist die Düngeverordnung kein zahnloser Tiger mehr, sondern kann von den Landwirtinnen und Landwirten und den jeweiligen Bundesländern durch- und umgesetzt werden“, sagte Minister Remmel.
 
Er begrüßte vor allem die Einigung zur rechtssicheren Abgrenzung der besonders mit Nitrat belasteten sogenannten „roten Gebiete“, zu der vom Bund eine klare Formulierung erarbeitet wurde. Auch wurde das Problem gelöst, wenn nur Teilflächen eines Betriebs in „roten Gebieten“ liegen. In diesen besonders belasteten Gebieten müssen die Bundesländer nach der neuen Düngeverordnung mindestens drei von 14 verschärfenden Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität ergreifen. „Der Schutz unserer Lebensgrundlage Wasser bekommt jetzt Priorität“, sagte Minister Remmel. Das ist heute und in Zukunft wichtig, denn unser Grundwasser vergisst nicht. Es wird Jahrzehnte dauern, es wieder in einen guten Zustand zu bringen.“
 
Rund 40 Prozent der Grundwasserkörper sind allein in NRW so stark mit Nitrat belastet, dass ohne entsprechende Aufbereitung keine Gewinnung von Trinkwasser mehr möglich ist. Ein Grund dafür ist ein zu großer Eintrag von Nährstoffen auf landwirtschaftliche Flächen, besonders durch hohe Mengen von Gülle und Gärresten. „Angesichts der EU-Klage gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie ist ein praxisgerechtes und für Landwirtinnen und Landwirte sowie Verwaltungen handhabbares neues Düngerecht schon lange überfällig“, sagte Minister Remmel. „Von daher ist es gut, dass der Bund nun eingelenkt und nicht abgestimmte Änderungen am Kompromiss von Januar zurückgenommen hat.“ Zwischen den Ländern sowie dem Bundesumwelt- und Bundesagrarministerium wurde eine Einigung über alle noch offenen Punkte der Düngeverordnung erzielt und der Kompromiss von Januar bekräftigt. Anträge zur Aufweichung des Kompromisses wurden genauso zurückgezogen wie Verschärfungen. Minister Remmel: „Wir haben zwar weiterhin Zweifel, ob die neue Düngeverordnung den EU-Vorgaben standhält, aber wir müssen jetzt anfangen, die Überdüngung zu stoppen und die Grundwasserqualität gemeinsam weiter zu verbessern.“

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