Der nordrhein-westfälische Landtag hat einer Verordnung der Landesregierung zugestimmt, mit der die Anforderungen an die Zustands- und Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Mit dieser Verordnung ist die bürgerfreundliche Neuregelung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen abgeschlossen und Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen. „Die bundesgesetzliche Vorgabe, dass Kanäle funktionsfähig und dicht sein müssen, gilt für alle und somit auch in NRW“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.