Kampf gegen Blauzungenkrankheit: Erneuter Aufruf zur Impfung

Auch im Jahr 2025 ist die Wahrscheinlichkeit eines Wiederaufflammens der Infektion gegeben, da mit zunehmenden Temperaturen auch die Aktivität der Stechmücken zunimmt.
Im Jahr 2024 erlebten Nordrhein-Westfalen, weitere Bundesländer und auch europäische Nachbarstaaten eine Welle an Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit, ausgelöst durch das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3), welche von bestimmten Stechmücken, den Gnitzen, übertragen wurde.
Auch im Jahr 2025 ist die Wahrscheinlichkeit eines Wiederaufflammens der Infektion gegeben, da mit zunehmenden Temperaturen auch die Aktivität der Stechmücken zunimmt.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt daher weiterhin dringend, empfängliche Tiere gegen BTV-3 zu impfen, um unnötiges Tierleid zu verhindern und wirtschaftlichen Schäden vorzubeugen. Vor allem Schafe und Rinder und deren Jungtiere, die bislang nicht geimpft sind oder noch keinen Kontakt zum Virus der Blauzungenkrankheit hatten, sind sehr gefährdet.
Das Landwirtschaftsministerium appelliert an Tierhaltungen ebenfalls, dass ungeimpfte Tiere zweimal geimpft werden. Sowohl die Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits im letzten Jahr geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai abgeschlossen sein.
Bei speziellen Fragen zur Impfung sollten Halterinnen und Halter ihre Hoftierärztinnen und Hoftierärzte oder den Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen kontaktieren.
Beihilfe der Tierseuchenkasse
Für Impfungen bei Schafen und Rindern erstattet die Tierseuchenkasse eine Beihilfe. Die Beihilfe für die Impfung von Schafen wurde unlängst erhöht und auch bei Schafen kann eine zweimalige Impfung im Rahmen Grundimmunisierung bezuschusst werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/index.htm
Bereits im letzten Jahr wurde auf Drängen von Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Herden die Anwendung mehrerer BTV-3-Impfstoffe durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft per Verordnung gestattet. In Nordrhein-Westfallen sind bislang rund 25 Prozent der Rinder und 50 Prozent der Schafe geimpft worden.
Hintergrund Blauzungenkrankheit
Eine Infektion mit BTV-3 führt bei Schafen und Rindern gehäuft zu schwerwiegenden klinischen Symptomen, Aborten und teilweise zum Tod infizierter Tiere. Eine erhöhte Sterblichkeit aufgrund des BTV-3-Geschehens wurde insbesondere bei Schafen aber auch bei Rindern beobachtet. In Milchviehbetrieben sank die Milchleistung häufig sehr deutlich. Die Genesung erkrankter Tiere dauerte oft Wochen bis Monate und eine Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit ist nicht immer gegeben.
Aktuelle Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Blauzungenkrankheit können unter folgender Adresse eingesehen werden: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/
Die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin ist unter folgender Adresse verfügbar: https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/
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