Artenvielfalt gemeinsam schützen
Umweltministerium, Landwirtschaftskammer, Rheinischer Landwirtschafts-Verband und Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband setzen sich für den Schutz von Feldvögeln ein
Den Gefährdungsgrad von Pflanzen-, Pilz- und Tierarten belegen die Roten Listen in Nordrhein-Westfalen bereits seit 1979. Aktuelle Untersuchungsergebnisse des Entomologischen Vereins Krefeld zeigen nunmehr auch Rückgänge der Biomasse blütenbesuchender Insekten („Bestäuber“) auf. Die Ergebnisse weltweiter Forschergruppen bestätigen das.
Den Gefährdungsgrad von Pflanzen-, Pilz- und Tierarten belegen die Roten Listen in Nordrhein-Westfalen bereits seit 1979. Aktuelle Untersuchungsergebnisse des Entomologischen Vereins Krefeld zeigen nunmehr auch Rückgänge der Biomasse blütenbesuchender Insekten („Bestäuber“) auf. Die Ergebnisse weltweiter Forschergruppen bestätigen das. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Die Bewahrung der biologischen Vielfalt ist Kernanliegen der nordrhein-westfälischen Umwelt- und Naturschutzpolitik. Dazu setzen wir auf Zusammenarbeit. Mit den Ergebnissen aus Krefeld haben unsere Erkenntnisse zur Abnahme der biologischen Vielfalt und speziell zur Abnahme blütenbestäubender Insekten wie z.B. der Wildbienen und der Schmetterlinge eine neue Qualität erreicht.“
Die Rückgänge setzen sich über die Insekten in andere Tiergruppen fort. In besonderem Maße sind davon die Vogelarten betroffen, die auf Wiesen und Feldern leben. Um dies deutlich zu machen, wurde die Feldlerche nach 1998 in diesem Jahr zum zweiten Mal zum „Vogel des Jahres“ gewählt. Ministerin Heinen-Esser: „War früher der Gesang der Feldlerche auf den Feldern zu hören, ist er heute in vielen Landstrichen fast ganz verschwunden. Neben der Feldlerche sind weitere Vogelarten wie Grauammer, Wachtelkönig, Kiebitz und Rebhuhn betroffen. Weniger Insekten bedeutet weniger Singvögel und Blütenpflanzen, weniger Vielfalt. Diese Negativkette müssen wir gemeinsam durchbrechen. Mit der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie Nordrhein-Westfalen und der Förderung von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen steuern wir gemeinsam mit der Landwirtschaft aktiv dem Verlust an biologischer Vielfalt entgegen.“
Viele Ursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt sind bekannt, einige davon sind noch umstritten. Zu den bekannten Ursachen gehören der Verlust von Lebensräumen durch intensive Flächennutzung infolge von Bebauung, Land- und Forstwirtschaft, Änderungen des Nährstoff- und Wasserhaushalts, Bodenschatzgewinnung sowie Einflüsse des Klimawandels und gebietsfremder, invasiver Arten. Heinen-Esser: „Wir müssen zweigleisig fahren: Einerseits müssen wir die bereits bekannten Ursachen angehen und andererseits müssen wir durch den Aufbau solider Forschung noch offene Fragen klären. Beides müssen wir parallel tun. Dabei ist die Landwirtschaft einerseits ein Teil des Problems, andererseits wichtiger Teil der Lösung. Wir brauchen Konsens zwischen Naturschutz und Landwirtschaft.“
Das Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ bietet mit seinen zahlreichen Agrarumweltmaßnahmen ein breites Spektrum an Fördermaßnahmen. Ein wesentlicher Teil ist der Vertragsnaturschutz. Karl Werring, Präsident der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erläutert dazu: „Zur Förderung der biologischen Vielfalt hat sich der Vertragsnaturschutz in besonderer Weise bewährt. Denn er bietet praktische Maßnahmen, mit deren Hilfe gefährdete Lebensräume wie wildkrautreiche Äcker, artenreiche Wiesen und Weiden oder Streuobstwiesen und Hecken mit ihren Lebensgemeinschaften gefördert und erhalten werden können. Wir brauchen jetzt eine Informations-Offensive, damit möglichst viele Landwirte diese Förderung in Anspruch nehmen.“ Unter www.biodiversitaet-nrw.de haben im Januar 2019 Umweltministerium und Landwirtschaftskammer ein neues Internetangebot vorgestellt, das Landwirtinnen und Landwirte über Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt informiert. Die Website informiert auf einen Blick, welche Maßnahmen zur Stärkung der Artenvielfalt für ihren Betrieb infrage kommen, welche Förderungsmöglichkeiten es gibt und welche Auflagen sie dafür erfüllen müssen.
Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV): „Wir haben eine Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität in Agrarlandschaften geschlossen. In dieser Vereinbarung haben wir uns auf konkrete Maßnahmen verständigt. Hierzu gehört beispielsweise die freiwillige Anlage von Lerchenfenstern als integrierter Bestandteil der Produktion. Diese Inseln sind für viele Arten willkommene Habitate.“ Lerchenfenster, ursprünglich in England entwickelt, sind ca. 20 m2 große, unbewirtschaftete Inseln, von denen neben Feldlerchen weitere Arten wie Rebhuhn, Goldammer oder Feldhase sowie Insekten und Wildkräuter profitieren. Dazu wird bei der Einsaat die Sämaschine für einige Meter angehoben. Die auf diese Art entstehenden Fehlstellen im Getreide erleichtern den Feldlerchen den Zuflug zu den Pflanzenbeständen, in denen die Nester auf dem Boden gebaut werden. Besonders positiv können sich die Lerchenfenster auswirken, wenn zusätzlich Brachen oder Blühstreifen auf den Äckern angelegt werden.
Johannes Röring, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV): „Wir Landwirtinnen und Landwirte leisten mit all diesen Maßnahmen auch aktive Beiträge zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt. Speziell für den Erhalt der Feldvögel ist der Schutz ihrer Brutplätze wichtig. Neben den Feldlerchenfenstern kann auf die Bewirtschaftung im unmittelbaren Umfeld von Nestern verzichtet werden. Zum Schutz des stark gefährdeten Kiebitzes kann so der gesamte Brutbestand auf einer Ackerfläche gesichert werden. Dazu kooperieren wir mit den Biologischen Stationen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie mit ausgewiesenen Experten, die die Nester der Feldvögel aufspüren und kartieren. Dafür benötigen wir auch in Zukunft die Mitarbeit einer möglichst großen Zahl engagierter Landwirte, die an den Agrarumweltmaßnahmen und am Vertragsnaturschutz teilnehmen.“
2018 wurden für über 220.000 Hekter Fläche Anträge auf Förderung von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen gestellt. Zu den konkreten Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen gehören zum Beispiel vielfältige Kulturen im Ackerbau, Blüh- und Schonstreifen auf Äckern sowie Brachflächen und unbewirtschaftete Streifen entlang von Gewässern (Uferrandstreifen). Sie bieten sowohl blütenbesuchenden Insekten wie Wildbienen und Schmetterlingen als auch den Feldvögeln wie Feldsperling, Grauammer, Feldlerche oder Rebhuhn genau das, was ihnen heute am meisten fehlt: geeigneten Lebensraum.
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