Die Landesregierung entlastet Gemeinden, auf deren Gebiet eine Asyl-bewerberunterkunft des Landes betrieben wird. Eine entsprechende Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG NRW) wurde jetzt vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen. „Bisher blieben die mit einer solchen Unterkunft verbundenen Belastungen für die Gemeinden bei der Verteilung der Asylsuchenden unberücksichtigt“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. „Das war unbefriedigend. In Zukunft bekommen wir mehr Gerechtigkeit.“ Gegenüber potenziellen Standortgemeinden werden zudem Anreize geschaffen, einer Landesaufnahmeeinrichtung auf dem eigenem Gebiet zuzustimmen „Angesichts steigender Asylbewerberzahlen brauchen wir eine hohe Akzeptanz solcher Einrichtungen, um Engpässe bei der Unterbringung zu vermeiden“, so Minister Jäger.