Abschiebungshaft in NRW: Land plant Einrichtung in Büren

26. November 2014
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Das Land plant, in Büren eine dem europäischen Recht entsprechende Einrichtung zur Unterbringung von Abschiebungshäftlingen zu schaffen. Der Strafvollzug in der jetzigen Justizvollzugsanstalt Büren wird im Laufe des ersten Halbjahres 2015 eingestellt. „Mit der Entscheidung für den Standort Büren ist eine wichtige Weiche für den künftigen Vollzug der Abschiebungshaft in NRW gestellt“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. „Jetzt gilt es, zügig die hierfür erforderlichen rechtlichen Grundlagen und die konzeptionellen Überlegungen für einen humanitären Vollzug zu schaffen.“

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Strafvollzug am Standort Büren wird eingestellt

Das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Justizministerium teilen mit:

Das Land plant, in Büren eine dem europäischen Recht entsprechende Einrichtung zur Unterbringung von Abschiebungshäftlingen zu schaffen. Der Strafvollzug in der jetzigen Justizvollzugsanstalt Büren wird im Laufe des ersten Halbjahres 2015 eingestellt. „Mit der Entscheidung für den Standort Büren ist eine wichtige Weiche für den künftigen Vollzug der Abschiebungshaft in NRW gestellt“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. „Jetzt gilt es, zügig die hierfür erforderlichen rechtlichen Grundlagen und die konzeptionellen Überlegungen für einen humanitären Vollzug zu schaffen.“

Auch die weiteren Planungen, etwa zu notwendigen baulichen Veränderungen, zur personellen Ausstattung der Einrichtung und weiteren organisatorischen Aspekten des künftigen Vollzugs des Abschiebungsgewahrsams, werden zügig vorangetrieben. Dazu gehören auch Abstimmungsgespräche mit anderen Ländern zur Frage einer etwaigen Mitnutzung im Wege länderübergreifender Kooperation. „Wir schaffen jetzt den nötigen Rahmen, um am Standort Büren baldmöglichst eine Einrichtung in Betrieb nehmen zu können, die europäischen Maßstäben entspricht“, erläuterte Jäger. Dabei steht für den Minister fest: „Abschiebungshaft kann in einem Rechtsstaat stets nur ultima ratio sein. Unser Anspruch ist es, die Haftbedingungen so human wie möglich auszugestalten.“ Daher sollen die weiteren Planungen auch Gegenstand des kontinuierlichen Dialogs mit Flüchtlingsverbänden und -organisationen werden.Mit der geplanten Nutzung des Standorts Büren ausschließlich für Zwecke der Abschiebungshaft zieht NRW Konsequenzen aus Ende Juli getroffenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes. Danach darf Abschiebungshaft nur noch in speziellen Hafteinrichtungenvoll zogen werden, in denen keinerlei Strafvollzug stattfindet. Diese Voraussetzungen erfüllen nur wenige Bundesländer. Zurzeit kooperiert NRW beim Vollzug von Abschiebungshaft mit den Ländern Berlin und Brandenburg.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon: 0211 871-2300 oder an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon: 0211 8792-255.

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