Kommunen mit Asylunterkünften des Landes werden entlastet / Minister Jäger: Ziel ist es, die Akzeptanz von zentralen Unterbringungseinrichtungen zu erhöhen
Die Landesregierung entlastet Gemeinden, auf deren Gebiet eine Asyl-bewerberunterkunft des Landes betrieben wird. Eine entsprechende Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG NRW) wurde jetzt vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen. „Bisher blieben die mit einer solchen Unterkunft verbundenen Belastungen für die Gemeinden bei der Verteilung der Asylsuchenden unberücksichtigt“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. „Das war unbefriedigend. In Zukunft bekommen wir mehr Gerechtigkeit.“ Gegenüber potenziellen Standortgemeinden werden zudem Anreize geschaffen, einer Landesaufnahmeeinrichtung auf dem eigenem Gebiet zuzustimmen „Angesichts steigender Asylbewerberzahlen brauchen wir eine hohe Akzeptanz solcher Einrichtungen, um Engpässe bei der Unterbringung zu vermeiden“, so Minister Jäger.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:
Die Landesregierung entlastet Gemeinden, auf deren Gebiet eine Asyl-bewerberunterkunft des Landes betrieben wird. Eine entsprechende Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG NRW) wurde jetzt vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen. „Bisher blieben die mit einer solchen Unterkunft verbundenen Belastungen für die Gemeinden bei der Verteilung der Asylsuchenden unberücksichtigt“, erklärte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf. „Das war unbefriedigend. In Zukunft bekommen wir mehr Gerechtigkeit.“ Gegenüber potenziellen Standortgemeinden werden zudem Anreize geschaffen, einer Landesaufnahmeeinrichtung auf dem eigenem Gebiet zuzustimmen „Angesichts steigender Asylbewerberzahlen brauchen wir eine hohe Akzeptanz solcher Einrichtungen, um Engpässe bei der Unterbringung zu vermeiden“, so Minister Jäger.
Das Gesetz ändert das Zuweisungsverfahren an die Kommunen. Dabei wird die Zahl der Zuweisungen von Asylbewerben an solche Gemeinden, auf deren Gebiet mindestens sechs Monate lang eine Aufnahmeeinrichtung des Landes betrieben wird, künftig um die Zahl der in der jeweiligen Unterkunft zur Verfügung stehenden Aufnahmeplätze - einschließlich etwaiger Reserveplätze - vermindert. Dies gilt für reguläre Landesaufnahmeeinrichtungen ebenso wie für Entlastungs- und Not-unterkünfte des Landes, soweit sie für mindestens sechs Monate eingerichtet werden. „Das bisherige Recht sah eine solche Anrechnung zugunsten der Standortgemeinden nicht vor. Das hemmte die Bereit¬schaft vor Ort, einer landeseigenen Einrichtung zuzustimmen“, erklärte der Innenminister. „Wir wollen auch künftig die bei uns Zuflucht suchenden Menschen angemessen unterbringen. Angesichts des deutlichen Anstiegs der Asylbewerberzahlen ist dies eine große Herausforderung.“
Daneben greift die Gesetzesnovelle Änderungsbedarf auf, der sich aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz ergibt. Um kommunale Mehrbelastungen abzufedern, die sich aus der vom Gericht getroffenen Übergangsregelung zur Frage der Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergeben, ist im Jahr 2014 eine pauschalierte Landeszuweisung an die Kommunen in Höhe von rund 20 Millionen Euro vorgesehen. Bereits in den Jahren 2012 und 2013 gewährte das Land den Kommunen zu diesem Zweck pauschale Zuweisungen in Höhe von 7,15 Millionen bzw. 14,4 Millionen Euro. Eine endgültige Anpassung der Zuweisungsregelungen des FlüAG NRW soll erfolgen, sobald der Bundesgesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum im Asylbewerberleistungsrecht umgesetzt hat.
In der Zeit von Januar bis Oktober 2013 haben insgesamt 87.442 Personen in Deutschland erstmalig Asyl beantragt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Januar bis Oktober 2012 (50.344 Personen) stieg die Zahl der Asylbewerber damit bundesweit um 37.098 Personen (73,7 Prozent). In NRW wurden in den ersten zehn Monaten dieses Jahres 18.907 Asylerstanträge registriert. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 12.007. Für das Jahr 2013 prognostiziert das BAMF einen Zugang von insgesamt bis zu 120.000 Antragstellern bundesweit.
Das Land unterhält Einrichtungen zur Erstaufnahme von Asylsuchen-den bei den Zentralen Ausländerbehörden in Bielefeld und Dortmund sowie zwei zentrale Unterbringungseinrichtungen in Hemer und Schöppingen. Vorübergehende Unterbringungseinrichtungen des Landes stehen in Neuss (bis Mai 2014) und Nieheim (bis April 2014) zur Verfügung. Eine weitere Asylunterkunft des Landes ist in Wickede-Wimbern geplant. Gebäude der ehemaligen Landestelle in Unna-Massen werden derzeit als Entlastungsunterkunft benötigt. Ende September wurde zusätzlich die ehemalige Siegerlandkaserne in Burbach (Kreis Siegen-Wittgenstein) als vorübergehende Notunterkunft für rund vier Monate in Betrieb genommen. Vorübergehende Notunterkünfte des Landes befinden sich zudem in Brakel und Bad Berleburg. Angesichts des erwarteten konstant hohen Zugangs von Asylsuchenden setzt das Land die intensive Suche nach geeigneten Liegenschaften fort.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.
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