Der demografische Wandel, das veränderte Schulwahlverhalten, der weitere Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention führen zu veränderten Schulangeboten. „Wenn Schulen auslaufen und neue Schulen errichtet werden, sind auch die Lehrkräfte davon betroffen. Wichtig ist, dass die notwendigen Veränderungsprozesse für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungen transparent und sozialverträglich gestaltet werden“, betonte Schulministerin Sylvia Löhrmann. Das NRW-Schulministerium hat jetzt erstmals für alle Schulformen „Leitlinien für Personalmaßnahmen bei schulorganisatorischen Veränderungen“ im Einvernehmen mit der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft NRW, dem Verband Bildung und Erziehung NRW, dem Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs NW e.V., dem Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen NW e.V., dem Verein katholischer deutscher Lehrerinnen e.V. NRW, dem Philologenverband NRW sowie in Abstimmung mit allen Hauptpersonalräten und Hauptschwerbehindertenvertretungen des Schulministeriums erarbeitet.