Die nordrhein-westfälische Landesregierung zieht Konsequenzen aus der steigenden Zahl von Vorfällen mit giftigen und gefährlichen Tieren. „Mit dem neuen Gefahrtiergesetz wollen wir den Schutz von unbeteiligten Menschen stärken und das Verursacherprinzip konsequenter anwenden, wenn Schäden durch entflohene oder nicht sachkundig gehaltene giftige und gefährliche Exoten entstehen“, sagte Umweltminister Johannes Remmel nach der Kabinettsitzung. Mit einem Landesgesetz soll die private Haltung von besonders gefährlichen, vor allem giftigen Tieren, zukünftig grundsätzlich untersagt werden. Für die Haltung weiterer gefährlicher Tierarten will die Landesregierung eine Anzeigepflicht einführen. Damit soll den Behörden in NRW erstmals ein Überblick ermöglicht werden, wer wo gefährliche Tiere hält. Halterinnen und Halter müssen künftig durch einen Sachkundenachweis darlegen, dass sie in der Lage sind, ein gefährliches Tier sicher und artgerecht zu halten. Auf diese Weise wird auch die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen sichergestellt.