Kabinett beschließt neue Wolfs-Verordnung für Nordrhein-Westfalen
Ministerin Heinen-Esser: Seit 2018 ist der Wolf nach Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt, die neue Wolfs-Verordnung soll den Umgang mit dem Wolf erleichtern und Konflikte entschärfen
Das Landeskabinett hat in dieser Woche eine neue Wolfs-Verordnung für Nordrhein-Westfalen erlassen. Sie soll ein einheitliches Verwaltungshandeln im Umgang mit dem Wolf ermöglichen und Entscheidungen der Naturschutzbehörden erleichtern.
Das Landeskabinett hat in dieser Woche eine neue Wolfs-Verordnung für Nordrhein-Westfalen erlassen. Sie soll ein einheitliches Verwaltungshandeln im Umgang mit dem Wolf ermöglichen und Entscheidungen der Naturschutzbehörden erleichtern. Vorausgegangen war eine Verbändeanhörung, über 25 Stellungnahmen aus Naturschutz, Jagd und Landwirtschaft wurden ausgewertet und eingearbeitet. Die Wolfs-Verordnung soll am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Amtsblatt in Kraft treten.
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Seit 2018 ist der Wolf nach Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt. Die neue Wolfsverordnung soll den Umgang mit dem Wolf erleichtern und dazu beitragen, Konflikte zu entschärfen.“ Durch Vereinfachungen und Präzisierungen werden bestimmte Problemfälle künftig durch die Verordnung selbst geklärt. Die für den Naturschutz zuständigen Kreise und kreisfreien Städte brauchen dann nicht in jedem Einzelfall neu zu entscheiden. Freistellungen von artenschutzrechtlichen Verboten werden vorgenommen bei:
- Maßnahmen zur „Vergrämung“ zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zum Schutz von Weidetieren,
- einer Besenderung von Wölfen zu wissenschaftlichen Zwecken,
- einer erforderlichen Tötung verletzter Tiere.
Über das Vorliegen einer Gefahr für menschliche Gesundheit oder drohende Schäden für die Weidetierhaltung entscheidet künftig das MULNV als oberste Naturschutzbehörde. So werden die unteren Naturschutzbehörden entlastet.
Die neue Regelung orientiert sich an bereits bestehenden Verordnungen der Länder Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen. Wichtig war, dass sie die bestehenden gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der im Hintergrund stehenden FFH-Richtlinie der Europäischen Union erfüllt. Übergeordnetes Ziel ist und bleibt es nach der Rückkehr des Wolfs in seine ursprünglichen Verbreitungsgebiete, die Erfordernisse des Naturschutzes und des Herdenschutzes in Einklang zu bringen und das Leben mit dem Wolf so konfliktfrei wie möglich zu gestalten.
Wichtigstes Mittel zum Interessenausgleich bleiben die Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Weidetierhalter. Seit 2017 fördert Nordrhein-Westfalen durch seine „Förderrichtlinien Wolf“ wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen auf mittlerweile auf rund einem Drittel der Landesfläche. In den zurückliegenden beiden Jahren konnten jeweils rund 1,5 Millionen Euro abgerufen werden, für 2022 sind rund 2 Millionen Euro aus dem Naturschutzetat vorgesehen. Im Verhältnis zur Wolfspopulation – der Bestand umfasst zurzeit einen ortstreuen Wolf in der Senne, ein Rudel am Niederrhein sowie je ein Rudel an den Landesgrenzen zu Rheinland-Pfalz und Belgien – ist Nordrhein-Westfalen in punkto Förderung damit führend unter den Bundesländern.
„Auch mit der neuen Wolfsverordnung bleibt der konsequente Weidetierschutz auf möglichst großer Fläche die wichtigste Maßnahme um die Weidetierhaltung nach der Rückkehr des Wolfs zukunftsfähig aufzustellen. Die Entnahme, das heißt der Abschuss eines gegenüber Menschen auffälligen oder eines für die Weidetierhaltung problematischen Wolfs bleibt die Ultima Ratio“, so Ministerin Heinen-Esser.
Um Verwaltungsabläufe bei der Antragstellung zu vereinfachen und Zeitabläufe zu straffen hatte das Land die Förderung bereits zu Jahresbeginn 2022 ganz auf die Landwirtschaftskammer übertragen. Zudem werden ab 2022 im Wolfsgebiet Schermbeck auf einer Fläche von rund 200 Quadratkilometern auch die Haltungen von Kleinpferden (Ponys), Fohlen und Jungpferden gefördert. Darüber hinaus ist geplant, die ehrenamtlich tätigen Luchs- und Wolfsberater des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) durch drei feste Stellen zu unterstützen.
Zur Wolfs-Verordnung:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6635.pdf
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