Die Chancen, die Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen durch die neuen Anerkennungsgesetze in NRW haben, werden genutzt. Erste Zahlen auf Basis des Bundesanerkennungsgesetzes zeigen, dass zahlreiche Menschen bereits von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Anerkennung ihrer mitgebrachten Qualifikationen Gebrauch machen. Insgesamt 2.538 Anträge auf Anerkennung von ausländischen Abschlüssen gingen laut der zuständigen statistischen Landesbehörde Information und Technik Nordrhein-Westfalen in der Zeit von April bis Dezember 2012 bei den zuständigen Stellen in Nordrhein-Westfalen ein. Gut 1.500 Anträge wurden im Bereich der Medizinischen Gesundheitsberufe gestellt (Ärzte/innen, Krankenpfleger/innen). Knapp 50 Prozent der Antragsteller verfügten über die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates. Gut 1.600 Anträge wurden bereits entschieden – in 1.209 Fällen wurde die vollständige Gleichwertigkeit mit einer deutschen Qualifikation festgestellt.