Behindertenbeauftragte des Bundes und der Länder fordern Gleichberechtigung auf allgemeinem Arbeitsmarkt / Mainzer Erklärung verabschiedet
Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen treten nachdrücklich für die Inklusion – also für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein.
Der Landesbehindertenbeauftragte teilt mit:
Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen treten nachdrücklich für die Inklusion – also für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein. In der „Mainzer Erklärung zur Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ fordern sie die verschiedenen Akteure auf, den in Artikel 27 der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen verankerten Grundsatz der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konsequent umzusetzen und voranzutreiben.
„Um behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, bedarf es vielfältiger Initiativen. Dazu gehören zum Beispiel ein verbesserter Übergang von der Schule in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder die verstärkte Gründung von Integrationsunternehmen, die Arbeitsplätze für behinderte Menschen schaffen“, erklärte der nordrhein-westfälische Behindertenbeauftragte Norbert Killewald. Killewald wies in diesem Zusammenhang auf den Aktionsplan der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ hin. Der Aktionsplan setze zusammen mit dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien die richtigen Weichen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Das Thema „Arbeit“ sei hier einer der Kernbereiche. Killewald: „Arbeit bedeutet nicht nur Einkommen und materielle Existenzsicherung. Sie ist unter anderem auch Grundlage für Selbstbestimmung, Anerkennung und Gleichberechtigung – Kernziele der UN-Behindertenrechtskonvention.“
In Nordrhein-Westfalen leben nach Erhebung des Statistischen Landesamtes Information und Technik – IT.NRW – knapp 695.000 Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter (Stand 2009).
Mainzer Erklärung zur Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Anlässlich des 44. Treffens der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen am 25. und 26. September 2012 in Mainz treten die Beauftragten für die Inklusion – also für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein. Hierzu fordern sie die verschiedenen Akteure auf, den in Artikel 27 der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen verankerten Grundsatz der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konsequent umzusetzen und voran zu treiben.
Im Einzelnen fordern wir:
- die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Menschen mit Behinderungen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen können, die sie in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt frei wählen oder annehmen können; dazu
- muss der Übergang von der Schule in den Beruf für behinderte Menschen verstärkt gefördert und zielgerichtet durch Beratung, Praktika in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, Probebeschäftigung, Berufseinstiegsbegleitung sowie durch Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung unterstützt werden, Das berufliche Orientierungsverfahren der Initiative Inklusion ist unbefristet fortzuführen.
- sind gerade größere Unternehmen gefordert, Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu entwickeln und diese konsequent im Sinne einer verstärkten und barrierefreien Beschäftigung behinderter Menschen umzusetzen. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Vertretungen behinderter Beschäftigter eingebunden sind und das Instrument des betrieblichen Eingliederungsmanagements Anwendung findet,
- die Mehrheit der Beauftragten fordert, dass die Ausgleichsabgabe deutlich erhöht und die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen wieder von fünf auf sechs Prozent erhöht wird,
- sind die Zuständigkeiten unterschiedlicher Leistungsträger für die Teilhabe am Arbeitsleben besser zu bündeln und zu koordinieren sowie die Leistungen bedarfsorientiert bereit zu stellen, um Arbeitgebern die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern,
- sind die Ausbildungen in den Berufsförderungs- und Berufsbildungswerken noch stärker in die Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes zu öffnen. Zudem müssen die betriebliche Ausbildung von behinderten Menschen, einschließlich der Ausbildungen nach § 66 Berufsbildungsgesetz und § 42m der Handwerksordnung sowie die entsprechenden Rahmenbedingungen hierfür gestärkt werden.
- ist die Barrierefreiheit von Arbeitsstätten durch Vorschriften in der Arbeitsstättenverordnung des Bundes und in den Landesbauordnungen als allgemeine Anforderung sicher zu stellen,
- durch Modelle, wie das Budget für Arbeit, sind denjenigen, die bisher in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, Alternativen für eine gleichberechtigte Beschäftigung und Entlohnung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzubieten,
- im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe sind die personenzentrierten Hilfen einkommens- und vermögensunabhängig zu verankern und muss die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gezielt gefördert werden,
- der Auf- und Ausbau von Integrationsfirmen muss weiter gefördert und deren Finanzierung besser abgesichert werden, um behinderten Menschen eine Möglichkeit zur gleichberechtigten Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bieten,
- bei der Ausschreibung und Vergabe von Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung und bei Leistungen an Integrationsfirmen ist sicher zu stellen, dass diese nur durch Leistungserbringer durchgeführt werden, die auf den individuellen funktionsbezogenen Leistungsbedarf eingehen können.
- die Unterstützung behinderter Auszubildender und Studierender muss verbessert und passgenauer organisiert werden,
- der Bundesgesetzgeber muss den Erwerbsfähigkeitsbegriff bei wesentlich behinderten Menschen so konkretisieren, dass die zuständigen Rehaträger (z.B. die Deutsche Rentenversicherung) verpflichtet werden, die Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern und sich nicht auf das Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit berufen können. Diese sich häufende Praxis führt dazu, dass Programme für wesentlich behinderte Menschen, wie die Initiative Inklusion, ins Leere laufen und
- der Zugang zu Hilfen in der Arbeitswelt oder zu Vermittlungsleistungen in den Arbeitsmarkt muss für alle Menschen mit Behinderung erleichtert werden. Dazu sollte die Unterscheidung von Leistungen für Schwerbehinderte oder Gleichgestellte gegenüber Menschen mit einer Behinderung bis zu einem Grad von 50 beendet werden. Diese Unterscheidung widerspricht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention.
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