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  • Pressemitteilung
  • 28.01.2014

Mit seinem Urteil zum Filmförderungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht die Filmförderung in Deutschland für verfassungsgemäß erklärt. Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Das ist ein gutes Signal für die Filmwirtschaft, es beendet endlich die seit vielen Jahren bestehende Rechtsunsicherheit. Das Urteil schafft nun eine verlässliche Basis für die Filmförderungsanstalt, um Vielfalt und Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft auch weiterhin zu unterstützen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Rechtmäßigkeit der Filmabgabe nach Klagen der UCI-Kinokette und von drei Kinobetreibern zu entscheiden. Von dem Urteil hing auch die Zukunft der bundesweiten Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt ab. Diese wird als einzige deutsche Förderung durch eine Abgabe finanziert, die die Kinos, die TV-Sender und Videoverwerter erbringen.

  • Justiz
  • Pressemitteilung
  • 29.06.2018
Minister Reul: „Erfreuliche Entwicklung bedeutet aber keine Entwarnung“ - Nordrhein-Westfalen weiter im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus

Innenminister Herbert Reul hat den aktuellen Verfassungsschutzbericht vorgestellt: Die Zahlen der politisch motivierten Straftaten sind in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr sowohl im Rechts- als auch im Linksextremismus zurückgegangen.

  • Pressemitteilung
  • 28.01.2014

Mit seinem Urteil zum Filmförderungsgesetz hat das Bundesver¬fassungsgericht die Filmförderung in Deutschland für verfassungs¬gemäß erklärt. Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Das ist ein gutes Signal für die Filmwirtschaft, es beendet endlich die seit vielen Jahren bestehende Rechtsunsicherheit. Das Urteil schafft nun eine verlässliche Basis für die Filmförderungsanstalt, um Vielfalt und Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft auch weiterhin zu unterstützen.“

  • Artikel

„In Verantwortung vor Gott und den Menschen, verbunden mit allen Deutschen, erfüllt von dem Willen, die Not der Gegenwart in gemeinschaftlicher Arbeit zu überwinden, dem inneren und äußeren Frieden zu dienen, Freiheit, Gerechtigkeit und Wohlstand für alle zu schaffen, haben sich die Männer und Frauen des Landes Nordrhein-Westfalen diese Verfassung gegeben.“

Finanzminister Norbert Walter-Borjans begrüßt neue Leitlinien für angemessene Richtergehälter

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung über die Besoldung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsan¬wältinnen und Staatsanwälte das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt.

  • Pressemitteilung
  • 23.05.2013

NRW-Innenminister Jäger bewertet den vorgelegten Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus als klaren Auftrag, den eingeschlagenen Kurs zu einer besseren Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden konsequent fortzuführen. „Der vorliegende Bericht zeigt: Wir brauchen eine stärkere Vernetzung der Behörden von Bund und Ländern. Ein ‚Weiter so wie bisher‘ darf es nicht geben“, erklärte Jäger in Hannover auf der Frühjahrstagung der Innenminister und -senatoren der Länder. Dort stellte die von der Innenministerkonferenz und der Bundesregierung eingesetzte Bund-Länder-Kommission ihren Abschlussbericht zur Arbeit der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Aufdecken des rechtsterroristischen NSU vor.
Im Vordergrund der notwendigen Reformen stehen für den NRW-Innenressortchef dabei die verbesserte Kooperation innerhalb des Verfassungsschutzverbundes und - im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen - ein verbesserter Informationsaustausch zwischen dem Verfassungsschutz und der Polizei. „Vor allem ein verpflichtender, wechselseitiger Informationsaustausch innerhalb des Verfassungsschutzverbundes wird zu schnelleren und besseren Ergebnissen bei der Bekämpfung von Extremisten führen“, erklärte Jäger.

Die NRW-Landesregierung hält an dem Ziel fest, die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst zu beenden

Nach der aktuellen Entscheidung des OVG Münster zur Frauenförderung strebt die Landesregierung ein Normenbestätigungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof in Münster an. Dazu haben Ministerin Barbara Steffens und Minister Ralf Jäger am 21. Februar 2017 ein Presse-Statement abgegeben.

Stellungnahme von Ministerin Scharrenbach zum Urteil des Landesverfassungsgerichtshofes zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen.

„Ich bedauere, aber akzeptiere natürlich die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Eine Hürde von 2,5 Prozent für den Einzug in alle Kommunalvertretungen hätte zu stabileren Arbeitsgrundlagen in den politischen Gremien in den Gemeinden, Kreisen und Städten geführt“, kommentiert Ministerin Ina Scharrenbach.

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  • 19.05.2014

Die Sicherheitslage in Nordrhein-Westfalen war im vergangenen Jahr durch zwei extremistische Bestrebungen gekennzeichnet. Dazu gehört der gewaltbereite Salafismus, deren Anhänger sich weiter radikalisieren. Daneben führte ein harter Kern von Rechtsextremisten gezielt provokative Aktionen durch. „Diese Gefahren haben die Sicherheitsbehörden besonders im Blick. NRW wehrt sich gegen den Hass und die Gewalt dieser Extremisten. Wir setzen dabei nicht allein auf Repression, sondern verstärken auch vorbeugende Strategien“, erklärte Innenminister Ralf Jäger bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2013 in Düsseldorf.

  • Pressemitteilung
  • 07.12.2015
Minister Jäger kritisiert die organisierte menschenverachtende Hetze gegen Flüchtlinge

NRW-Innenminister Ralf Jäger hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die mündliche Verhandlung über die NPD-Verbotsanträge im März 2016 als „Chance für ein klares Signal im Kampf gegen den Rechtsextremismus“ bewertet.

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalenzur Stichwahl bei der Kommunalwahl erklärt Innenminister Herbert Reul: „Selbstverständlich respektiere ich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Ich hätte zwar einen anderen Ausgang lieber gesehen, weil mir die geringe Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen Sorgen bereitet.“

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  • 04.12.2013

NRW-Innenminister Ralf Jäger hält den jetzt von den Ländern beim Bundesverfassungsgericht eingereichten NPD-Verbotsantrag für ein klares Signal der Entschlossenheit im Kampf gegen aggressive Rechtsextremisten. „Die Antragsschrift stützt sich auf viele aktuelle Belege, die zeigen, dass sich die NPD in aggressiv-kämpferischer Weise gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung stellt und diese abschaffen will“, erklärte der Minister beim Auftakt der Innenministerkonferenz in Osnabrück „Es ist deshalb richtig und notwendig, jetzt den Verbotsantrag zu stellen.“ Nach Auffassung des NRW-Innenministers sind Verbote nicht das einzige, aber ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Rechtsextremisten. „Ein Verbotsverfahren ist ein wichtiges Zeichen, dass unser Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Gutachter beauftragt, vor dem Hintergrund des Urteils des VerfGH NRW und der langjährigen Diskussion um die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit einer Sperrklausel für die Wahlen zu kommunalen Räten und Kreistagen, die Arbeitsweise der Räte und Kreistage mit Blick auf deren Funktionsfähigkeit zu untersuchen.

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  • 10.12.2013

Arbeitsminister Guntram Schneider begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW im Streit um an einige Kommunen ausbezahlte zu hohe Zuweisungsbeträge für das Wohngeld. „Das Gericht hat unsere Linie bestätigt und anerkannt, dass die Landesregierung die Mittel gerecht verteilt“, sagte Schneider in Düsseldorf. Das Landesverfassungsgericht hatte über eine Verfassungsbeschwerde von 17 Kommunen gegen eine landesgesetzliche Regelung im Zusammenhang mit der Verteilung von Wohngeldeinsparungen zu entscheiden. Die Kommunen hatten sich dagegen gewehrt, dass in den Jahren 2007 bis 2009 zu viel gezahlte Zuweisungen in Höhe von insgesamt rund 240 Millionen Euro mit künftigen Zahlungen im Zeitraum 2011 bis 2018 verrechnet werden sollen.

Plakataktion in Dortmund-Dorstfeld - Reul: Kleben die Plakate ganz bewusst da, wo unsere Zielgruppe ist

Das Aussteigerprogramm „Spurwechsel“ richtet sich an Personen, die bereits fest in der rechtsextremistischen Szene verankert sind.