NPD-Verbotsantrag ist klares Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus / Minister Jäger sieht gute Erfolgschancen für ein Verbot der echtsextremistischen Partei
NRW-Innenminister Ralf Jäger hält den jetzt von den Ländern beim Bundesverfassungsgericht eingereichten NPD-Verbotsantrag für ein klares Signal der Entschlossenheit im Kampf gegen aggressive Rechtsextremisten. „Die Antragsschrift stützt sich auf viele aktuelle Belege, die zeigen, dass sich die NPD in aggressiv-kämpferischer Weise gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung stellt und diese abschaffen will“, erklärte der Minister beim Auftakt der Innenministerkonferenz in Osnabrück „Es ist deshalb richtig und notwendig, jetzt den Verbotsantrag zu stellen.“ Nach Auffassung des NRW-Innenministers sind Verbote nicht das einzige, aber ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Rechtsextremisten. „Ein Verbotsverfahren ist ein wichtiges Zeichen, dass unser Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:
NRW-Innenminister Ralf Jäger hält den jetzt von den Ländern beim Bundesverfassungsgericht eingereichten NPD-Verbotsantrag für ein klares Signal der Entschlossenheit im Kampf gegen aggressive Rechtsextremisten. „Die Antragsschrift stützt sich auf viele aktuelle Belege, die zeigen, dass sich die NPD in aggressiv-kämpferischer Weise gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung stellt und diese abschaffen will“, erklärte der Minister beim Auftakt der Innenministerkonferenz in Osnabrück „Es ist deshalb richtig und notwendig, jetzt den Verbotsantrag zu stellen.“
Nach Auffassung des NRW-Innenministers sind Verbote nicht das einzige, aber ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Rechtsextremisten. „Ein Verbotsverfahren ist ein wichtiges Zeichen, dass unser Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht. Die NPD bereitet den Boden für braune Gewalt und schürt Hass gegen Ausländer, ihre Ideologie ist menschenverachtend und antidemokratisch. Sie bietet eine ideologische Plattform für geistige Brandstifter“, erklärte Jäger. „Die NPD propagiert einen Staat, der nicht mit unserer Verfassung vereinbar ist. In ihm wären Ausländer und Minderheiten permanent Repressalien ausgesetzt und würden in ihrer Menschenwürde verletzt. Diesem organisiert betriebenen Rassismus wollen wir die logistische Basis entziehen. Es wäre endlich Schluss damit, dass wir aus Steuermitteln die Wahlkampfkosten dieser Rechtsextremisten erstatten müssen. Diesen Zustand finde ich unerträglich.“
Der Minister wies darauf hin, dass die Innenminister enorme Anstrengungen unternommen haben, um die bekannten rechtlichen Anforderungen für ein Verbot zu erfüllen. „Es gibt Risiken, aber auch die realistische Chance, die Karlsruher Richter von der Verfassungswidrigkeit der NPD zu überzeugen. Diese Chance wollen wir jetzt nutzen.“ Minister Jäger betonte: „Für Extremisten, die fremdenfeindlich und rassistisch auftreten, ist bei uns kein Platz. Ich kann gut verstehen, wie sich Migranten fühlen müssen, wenn sie martialisch auftretende Neonazis sehen oder gar von ihnen bedroht werden. So etwas dulden wir nicht. Die Demokratie muss jetzt beweisen, dass sie wehrhaft ist.“
Gleichzeitig machte der Minister deutlich: „Es ist ganz klar, dass wir auch nach einem NPD-Verbot weiter entschlossen gegen Rechtsextremisten kämpfen müssen. Die Ideologie ist weiter in den Köpfen mancher Verblendeter. Deshalb werden wir die Straftaten von Rechtsextremisten weiter konsequent ahnden. Aber genauso wichtig ist eine verstärkte politische Aufklärung. Keiner darf bei rassistischen oder fremdenfeindlichen Parolen einfach weghören. Wir alle müssen im Alltag Flagge zeigen und die Werte unserer Demokratie verteidigen."
Um die formalen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verbotsantrag zu erfüllen, hatten die Verfassungsschutzbehörden bereits vor Monaten ihre V-Leute aus den Führungsgremien der NPD abgezogen. Am vergangenen Dienstag hatten die Länder die 268 Seiten umfassende Verbotsantragsschrift dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.
Kontakt
Pressekontakt
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Telefon: | 0211 / 837-1134 |
---|---|
E-Mail: | presse [at] stk.nrw.de |