Karlsruhe bestätigt NRW im Streit um die Richterbesoldung

Finanzminister Norbert Walter-Borjans begrüßt neue Leitlinien für angemessene Richtergehälter

5. Mai 2015

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung über die Besoldung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsan¬wältinnen und Staatsanwälte das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt.

Finanzen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung über die Besoldung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsan­wältinnen und Staatsanwälte das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die dort verhandelte Besoldung der Richterinnen und Richter entspricht voll den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Das Gericht hat dabei Kriterien für die Bezahlung von Richterinnen und Richtern und Staats­anwältinnen und Staatsanwälte aufgestellt. „Die Bundesverfassungsrich­ter haben mit ihrer Entscheidung Nordrhein-Westfalen auf ganzer Linie bestätigt. Und Klarheit für die Richterbesoldung geschaffen“, sagte Walter-Borjans. „NRW kann auch aktuell im Ländervergleich der Richterbesoldungen gut bestehen.“
 
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