Karlsruhe bestätigt NRW im Streit um die Richterbesoldung
Finanzminister Norbert Walter-Borjans begrüßt neue Leitlinien für angemessene Richtergehälter
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung über die Besoldung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsan¬wältinnen und Staatsanwälte das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung über die Besoldung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die dort verhandelte Besoldung der Richterinnen und Richter entspricht voll den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Das Gericht hat dabei Kriterien für die Bezahlung von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aufgestellt. „Die Bundesverfassungsrichter haben mit ihrer Entscheidung Nordrhein-Westfalen auf ganzer Linie bestätigt. Und Klarheit für die Richterbesoldung geschaffen“, sagte Walter-Borjans. „NRW kann auch aktuell im Ländervergleich der Richterbesoldungen gut bestehen.“
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