Minister Reul: Entscheidung bedeutet Rechtssicherheit für Parteien, Kandidaten und Wahlberechtigte
Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalenzur Stichwahl bei der Kommunalwahl erklärt Innenminister Herbert Reul: „Selbstverständlich respektiere ich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Ich hätte zwar einen anderen Ausgang lieber gesehen, weil mir die geringe Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen Sorgen bereitet.“
Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2019 zur Stichwahl bei der Kommunalwahl erklärt Innenminister Herbert Reul:
„Selbstverständlich respektiere ich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Ich hätte zwar einen anderen Ausgang lieber gesehen, weil mir die geringe Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen Sorgen bereitet. Sie liegt im Schnitt bei knapp 33 Prozent. Aber das Wichtigste ist, dass wir jetzt eine Entscheidung haben. Sie bedeutet knapp neun Monate vor der nächsten Kommunalwahl am 13. September 2020 Rechtssicherheit für Parteien, Kandidaten und Wahlberechtigte. Wir werden das Urteil jetzt sorgfältig prüfen und dann entscheiden, welche Konsequenzen wir ziehen.“