Die Konditionen für die Wohnungsbauförderung in NRW werden im Jahr 2014 noch einmal verbessert. Die Förderbeträge werden angehoben, Zinsen auf bis zu null Prozent gesenkt, Mieten minimal erhöht und Tilgungsnachlässe gewährt. Das Volumen von jährlich 800 Millionen Euro hatte die Landesregierung bereits im Dezember 2013 für vier Jahre festgeschrieben. Dabei sind in diesem Jahr für die Förderung des Mietwohnungsbaus 450 Millionen Euro, für Neubau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum 80 Millionen, für Bestandsinvestitionen 150, für Maßnahmen zur Unterstützung der Quartiersentwicklung 70 und für die Förderung des Studentischen Wohnens 50 Millionen reserviert.