Keine Landesmittel für CARE in Münster

16. Oktober 2013
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Der Antrag auf institutionelle Förderung der CARE gGmbH erfüllt nicht die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Finanzierung aus Landesmitteln. Dies wurde den Antragsstellern bei einem Gespräch im Wissenschaftsministerium mitgeteilt. „Die Ablehnung des Antrags war keine einfache Entscheidung. Da perspektivisch jedoch nicht von einer wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Einrichtung ausgegangen werden kann, muss der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern an erster Stelle stehen“, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. „Für eine staatliche Finanzierung müssen alle förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein – nicht nur bei Projekten dieser Größenordnung.“ Für eine Anschubfinanzierung waren bereits Mittel in Höhe von 15,75 Millionen Euro im Haushalt des Landes eingeplant worden.

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Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Antrag erfüllt nicht die Fördervoraussetzungen

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung teilt mit:

Der Antrag auf institutionelle Förderung der CARE gGmbH erfüllt nicht die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Finanzierung aus Landesmitteln. Dies wurde den Antragsstellern bei einem Gespräch im Wissenschaftsministerium mitgeteilt. „Die Ablehnung des Antrags war keine einfache Entscheidung. Da perspektivisch jedoch nicht von einer wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Einrichtung ausgegangen werden kann, muss der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern an erster Stelle stehen“, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. „Für eine staatliche Finanzierung müssen alle förderrechtlichen Voraus-setzungen erfüllt sein – nicht nur bei Projekten dieser Größenordnung.“ Für eine Anschubfinanzierung waren bereits Mittel in Höhe von 15,75 Millionen Euro im Haushalt des Landes eingeplant worden.

Eine vom Ministerium beauftragte unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei hat sich eindeutig gegen eine Bewilligung des Antrags ausgesprochen. Die zentralen Kritikpunkte des nicht-öffentlichen Gutachtens im Einzelnen:

  • Der Antrag lässt Finanzierungsrisiken, Risiken der Wirkstoffentwicklung sowie Entwicklungs- und Vermarktungsrisiken bei den Zelllinien unberücksichtigt.
  • Die CARE gGmbH kann wirtschaftlich selbst bei optimistischen Planungsannahmen kaum am Wertschöpfungspotenzial der Stammzelltechnologie partizipieren.
  • Eine finanzielle Tragfähigkeit ist nach Auslaufen der institutionellen Förderung nicht gegeben. Bei Eintreten der Planzahlen müsste die CARE gGmbH 2023 Insolvenz anmelden.

Der Antragssteller, die CARE gGmbH hatte einen Antrag auf institutionelle Förderung für die Gründung einer Einrichtung zur anwendungsorientierten Forschung auf dem Gebiet der Stammzelltechnologie und den Transfer der Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte vorgelegt. Ziel war eine Anschubförderung bis 2016 mit der Option einer Landesfinanzierung bis 2022.

Ministerin Schulze unterstrich das internationale Renommee der Münsteraner Stammzellforschung. Das dortige Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin ist ein zentraler Partner im nordrhein-westfälischen Netzwerk für Stammzellforschung. Mit Hinweis auf den Koalitionsvertrag sagte die Ministerin: „Die Landesregierung hat sich klar zu CARE bekannt und die Antragssteller nach Kräften unterstützt. Selbstverständlich werden wir die Stammzellforschung in Münster und Nordrhein-Westfalen im Rahmen unserer förderrechtlichen Möglichkeiten auch weiter fördern.“

In den letzten zehn Jahren hat das Land über 25 Millionen Euro in die Stammzellforschung und den Aufbau des Kompetenznetzwerks Stammzellforschung investiert.

Das „Center for Advanced Regenerative Engineering“, kurz CARE, baut fachlich auf den wissenschaftlichen Grundlagen des Max-Planck-Instituts für molekulare Biomedizin in Münster auf. Die ersten Ideen hierzu und Vorstöße zur Finanzierung des Vorhabens Richtung Landesregierung erfolgten bereits Ende 2007. Im Landtagswahlkampf 2010 hatten der ehemalige Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und die damalige Bundesministerin Annette Schavan für die Realisierung von CARE insgesamt 80 Millionen Euro versprochen, wovon 60 Millionen Euro vom Land Nordrhein-Westfalen kommen sollten. Die Zusage der Landesmittel erfolgte ohne Absicherung im Haushalt.


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