Nordrhein-Westfalen möchte faire Integrationschancen für Flüchtlinge, die sich in einer dem Grunde nach förderfähigen Ausbildung befinden, ermöglichen. Das Landeskabinett hat daher beschlossen, gemeinsam mit den Ländern Hamburg und Niedersachsen eine Bundesratsinitiative zur Überarbeitung von § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu initiieren.