Ministerin Scharrenbach und Minister Stamp: Kommunen erhalten 432,8 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen vor Ort

26. März 2019
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Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, mehr Verbindlichkeit und Verlässlichkeit in der Integration zu erreichen.

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Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, mehr Verbindlichkeit und Verlässlichkeit in der Integration zu erreichen. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes gebilligt, um die Kommunen bei den Herausforderungen der Integration der geflüchteten Menschen weiter zu entlasten. „Mit der vorgesehenen Regelung schafft die Landesregierung die Rechtsgrundlage zur Verteilung der Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 432,8 Millionen Euro an die 396 Gemeinden und die 31 Kreise (einschließlich Städteregion Aachen) in Nordrhein-Westfalen in 2019“, erklärte Kommunalministerin Ina Scharrenbach. „Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der wichtigen Integrationsarbeit vor Ort und leitet dazu die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die Kommunen weiter“, sagte Integrationsminister Joachim Stamp.
 
Die nachhaltige Integration in Bildung, Qualifizierung und Arbeit kann ohne den Erwerb der deutschen Sprache, der Anerkennung der grundgesetzlichen Werte und einer sozialen Integration in die Gesellschaft nicht gelingen. Ina Scharrenbach: „Für diese umfassende Aufgabe sind die Gemeinden, Städte und Kreise die wichtigsten Partner für die Landesregierung.“ Aus einem Ankommen vor Ort wird für die geflüchteten Menschen mit der Aussicht auf einen dauerhaft rechtmäßigen Aufenthalt ein Bleiben in Nordrhein-Westfalen. „Damit diese große Aufgabe auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht gelingt, setzt die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf einen Schwerpunkt auf Integration in den Kommunen und stellt die hierfür erforderlichen Mittel aus der Integrationspauschale des Bundes zur Verfügung“, sagte Joachim Stamp. Neben Maßnahmen zur Integration können die Kommunen einen Teil der Gelder auch zur Deckung ihrer Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für geduldete Personen nach § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verwenden, für die sie keine Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz mehr erhalten.
 
Durch die Erhöhung der Mittel von 100 Millionen Euro im Jahr 2018 auf 432,8 Millionen Euro im Jahr 2019 wird somit landesweit eine hohe finanzielle Entlastung der kommunalen Haushalte erreicht. Die Fraktionen von CDU und FDP hatten einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2019 in das parlamentarische Beratungsverfahren eingebracht, um die Integrationspauschale des Bundes in 2019 vollständig zur Entlastung der Kommunen bei den Integrationskosten zur Verfügung zu stellen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich belastungsorientiert und gemeindescharf nach der Zahl der sich tatsächlich vor Ort aufhaltenden Flüchtlinge. Damit auch kleine Gemeinden, insbesondere solche, die als Standorte für Landesaufnahmeeinrichtungen keine oder nur wenige Flüchtlinge zugewiesen bekommen, partizipieren können, wird ein Mindestbetrag in Höhe von 100.000 Euro festgelegt.
 
Mit dem vorgelegten Referentenentwurf, der nun den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung zugeleitet wird, wird außerdem die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes allen Bezirksregierungen übertragen.
 

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