Mit seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie verurteilt. Die Nitratrichtlinie, die die Belastungen von Gewässern durch die Landwirtschaft vermindern soll, wird in Deutschland durch die sogenannte Düngeverordnung umgesetzt. Diese wurde im vergangenen Jahr umfassend novelliert, die Novelle trat im Juni 2017 in Kraft. Das Urteil bezieht sich noch auf die alte, bis 2017 gültige Düngeverordnung. Jetzt muss geprüft werden, inwieweit die vom Europäischen Gerichtshof gerügten Mängel durch die neue Verordnung bereits behoben wurden.