EU-Förderprogramm Erasmus+: Land fördert Anträge zur Bildung von 20 europäischen Hochschulen
Stärkung länderübergreifender Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen in ganz Europa
Zur Bildung von etwa 20 europäischen Hochschulen, die in neuen Strukturen Stärken und Vielfalt von Forschung und Lehre in Europa bündeln sollen, hat die EU eine Pilotinitiative entwickelt.
Zur Bildung von etwa 20 europäischen Hochschulen, die in neuen Strukturen Stärken und Vielfalt von Forschung und Lehre in Europa bündeln sollen, hat die EU eine Pilotinitiative entwickelt. Nordrhein-westfälische Hochschulen, die sich innerhalb des EU-Förderprogramms „ERASMUS+“ beteiligen wollen, werden vom Land in der Phase der Antragsstellung mit einem Förderbetrag von jeweils bis zu 10.000 Euro unterstützt.
Die Beteiligung nordrhein-westfälischer Hochschulen an der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung bedeutet eine Teilhabe an den Wissens- und Innovationsnetzwerken auf europäischer Ebene und damit einen engeren länderübergreifenden Austausch der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. „Das Land fördert die Hochschulen bei der Antragsstellung, um solche strategischen Partnerschaften und tragfähigen Kooperationen zwischen Hochschuleinrichtungen in der gesamten Europäischen Union zu entwickeln“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Die EU fördert in dieser ersten Pilotphase maximal sechs Pilotprojekte für drei Jahre mit jeweils bis zu fünf Millionen Euro und einer Förderquote von 80 Prozent. Die Hochschulen beteiligen sich mit einem Eigenanteil von 20 Prozent. Unterstützt werden Kooperationsmodelle mit mindestens drei Hochschulen aus drei „Erasmus+“-Programmländern (alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien). Eine Beteiligung weiterer Einrichtungen als assoziierte Partner ist möglich.
Weitere Informationen zu Wettbewerbsbedingungen und Antragsformularen unter www.mkw.nrw.