Das Ehepaar ist seit 45 Jahren verheiratet, die Kinder mit ihren Familien leben weit weg, plötzlich erleidet der Ehemann einen Schlaganfall. Seine rechtlichen Angelegenheiten kann er nicht mehr selber regeln. Die Ehefrau darf dies nur übernehmen, wenn der Mann eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist und wie man sie ganz einfach erstellt, erfahren Sie am Telefon: Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 5. September 2013, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen.