Mehr ÖPNV für eine bessere Zukunft!/ ÖPNV-Zukunftskommission übergibt Abschlussbericht an Minister Michael Groschek
Die ÖPNV-Zukunftskommission hat ihre Arbeit abgeschlossen. Das Expertengremium hat seit Frühjahr 2012 im Auftrag der Landesregierung ein Zukunftskonzept für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Die Kommission übergab den 300 Seiten starken Abschlussbericht an NRW-Verkehrsminister Michael Groschek.
Die Kommission kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass zur Einhaltung der Umwelt- und Klimaschutzziele des Landes, des Bundes und der EU sowie zur Sicherstellung von Mobilität für die Bürger des Landes der ÖPNV weiter auszubauen sei. Die Verkehrsleistungen des ÖPNV müssten hierzu trotz des demographischen Wandels bis 2050 Schritt für Schritt um 50 Prozent bis 100 Prozent erhöht werden. „Um das zu erreichen, muss der ÖPNV wieder mehr in den Fokus gerückt werden und auch eine positivere Ausstrahlung gewinnen“, erklärten die Kommissionsvorsitzenden Gisela Nacken und Wolfgang Röken.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilt mit:
Die ÖPNV-Zukunftskommission hat ihre Arbeit abgeschlossen. Das Expertengremium hat seit Frühjahr 2012 im Auftrag der Landesregierung ein Zukunftskonzept für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Die Kommission übergab den 300 Seiten starken Abschlussbericht an NRW-Verkehrsminister Michael Groschek.
Die Kommission kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass zur Einhaltung der Umwelt- und Klimaschutzziele des Landes, des Bundes und der EU sowie zur Sicherstellung von Mobilität für die Bürger des Landes der ÖPNV weiter auszubauen sei. Die Verkehrsleistungen des ÖPNV müssten hierzu trotz des demographischen Wandels bis 2050 Schritt für Schritt um 50 Prozent bis 100 Prozent erhöht werden.
„Um das zu erreichen, muss der ÖPNV wieder mehr in den Fokus gerückt werden und auch eine positivere Ausstrahlung gewinnen“, erklärten die Kommissionsvorsitzenden Gisela Nacken und Wolfgang Röken. „ÖPNV hat eine erheblich soziale Bedeutung und ist zudem ein entscheidender Wirtschafts- und Standortfaktor.“
In dem Abschlussbericht findet sich eine große Anzahl an Vorschlägen zur Verbesserung des ÖPNV. So empfiehlt die Kommission, dass ÖPNV-Unternehmen als Mobilitätsdienstleister neben ihrem Hauptgeschäft dem Kunden auch aufzeigen sollten, wie er nach einer Bahn- oder Busfahrt, zum Beispiel mit Leihautos, Leihfahrrädern oder Mitfahrgelegenheiten, bis nach Hause kommt (Tür-zu-Tür-Bedienung). Die Fahrgastrechte seien zu verbessern und insbesondere die Informa-tionen über Verspätungen, ausfallende Züge und andere Reisemöglichkeiten schneller und einfacher an den Kunden zu bringen. Hierzu sollte auch mehr auf neue Technologien wie zum Beispiel das Smartphone gesetzt werden. Im Übrigen müsse auch die Elektromobilität von besonderer Bedeutung für den ÖPNV werden.
Wichtig ist der ÖPNV-Zukunftskommission weiterhin, dass parallele Planungen und Finanzierungen für die verschiedenen Verkehrsträger (v.a. Individualverkehr auf der Straße und ÖPNV) vermieden werden und das Land auf eine übergreifende Mobilitätsplanung umstellt, die die Mobilitätsbedürfnisse und Reisewünsche der Bürger stärker in den Fokus rückt. Insbesondere gilt das für die – immer älter werdenden – Menschen im Land, die keine Möglichkeit einer Pkw-Nutzung haben. Der ÖPNV muss das Rückgrat für die Beförderung auch dieser Personengruppen sein, die sonst sozial benachteiligt werden. Eine geeignete Umsetzung der Barrierefreiheit gehört dazu. Schließlich sollen alle mobilitätsbezogenen Planungen im Verkehrsbereich in enger Abstim¬mung mit der Raum- und Siedlungsplanung sowie weiteren relevanten Fachplanungen (unter anderem Standortplanungen für Schulen und Alteneinrichtungen) erfolgen. Dies wird langfristig aus Sicht der Kommission Kosten sparen.
Wolfgang Röken und Gisela Nacken: „Wir sind gespannt darauf, welche Empfehlungen von der Politik aufgegriffen und umgesetzt werden.“
Schon im Zwischenbericht Anfang dieses Jahres stellte die Kommission fest, dass Nordrhein-Westfalen vom Bund unterfinanziert ist, wenn es um die Bereitstellung der Regionalisierungsmittel geht. Das im Auftrag der Kommission von Prof. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität Berlin, erstellte Verfassungsgutachten besagt, dass der Bund verfassungsrechtlich verpflichtet ist, neue gerechte Verteilungsmaßstäbe vorzugeben.
Auch für den Erhalt der Infrastruktur allein für die nordrhein-westfälischen U- und Straßenbahnsysteme bestehe ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von 1,1 Milliarden Euro bis 2016 und von weiteren zwei Milliarden Euro bis 2025.
In ihrem Abschlussbericht liefert die Kommission auch Lösungsansätze für eine künftige Finanzierung der ÖPNV-Infrastruktur.
Mit neuen Finanzierungsquellen beschäftigt sich auch eine Kommission unter der Leitung des früheren Bundesverkehrsministers, Kurt Bodewig. Minister Groschek, der selbst Mitglied der Bodewig-Kommission ist, will die Vorschläge der ÖPNV-Zukunftskommission für die Arbeit der Bodewig-Kommission mitnehmen.
„Ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihr großes Engagement und die vielen Vorschläge, die Sie erarbeitet haben“, sagte Minister Groschek zu den Vorsitzenden und den Kommissionsmitgliedern. Er werde sich intensiv mit den Ergebnissen auseinander setzen und auch die Diskussion mit Experten und der Öffentlichkeit zu suchen.
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