In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder 13. Monatseinkommen vor, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Nachdem es in früheren Jahren zu erheblichen Kürzungen gekommen war, stellte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider nun fest, „dass sich das Weihnachtsgeld wie auch tarifliche Sonderzahlungen wieder stabilisiert haben.“ Das Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Im Floristikgewerbe beispielsweise werden 15 Prozent des Monatseinkommens gezahlt. Der Tarifvertrag für das Baugewerbe sieht ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent eines Monatseinkommens vor, für die Druckindustrie sind es 95 Prozent eines Monatseinkommens. In Apotheken, im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie und bei den Brauereien wird ein Weihnachtsgeld von 100 Prozent eines Monatseinkommens gezahlt.