Wirtschaftswege im ländlichen Raum: Neues Förderangebot des Landwirtschaftsministeriums

Land gewährt Zuschüsse für Wegebaumaßnahmen im Gesamtvolumen von 5,75 Millionen Euro

10. April 2019
PHB Feldweg

Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat eine neue Förderrichtlinie zur Finanzierung von Wegebaumaßnahmen außerhalb von Flurbereinigungsverfahren im ländlichen Raum auf den Weg gebracht.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat eine neue Förderrichtlinie zur Finanzierung von Wegebaumaßnahmen außerhalb von Flurbereinigungsverfahren im ländlichen Raum auf den Weg gebracht. Anträge können ab sofort gestellt werden. Wegebaumaßnahmen können mit einem Zuschuss von 60 Prozent und maximal 500.000 Euro je Vorhaben unterstützt werden. Für die Fördermaßnahme stehen in diesem Jahr rund 5,75 Millionen Euro Kassenmittel zur Verfügung; Fördermittel können Kommunen in der für das Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ festgelegten Gebietskulisse erhalten.
 
„Die Förderung zielt auf die nachhaltige Verbesserung zentraler ländlicher Infrastruktur ab. Insbesondere sollen Kommunen im ländlichen Raum bei der Umsetzung ihres ländlichen Wegenetzkonzepts unterstützt werden. Ländliche Wege erfüllen vielfältige Funktionen und sind Lebensadern im ländlichen Raum“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.
 
Im Rahmen des Programms werden die nachhaltige Modernisierung insbesondere sogenannter Verbindungs- und Hauptwirtschaftswege gefördert. Vorhandene und bisher nicht oder nicht ausreichend befestigte Wege sollen ausgebaut und befestigt werden. Dazu gehören auch die erforderlichen baulichen Anlagen wie Durchlässe oder Brücken und erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes.
 
Ermöglicht wurde das Förderangebot durch die zusätzlichen Mittel des Sonderrahmenplans „Ländliche Entwicklung“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Ansprechpartner für Informationen und zur Antragstellung sind die jeweiligen Dezernate 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ der Bezirksregierungen.
 
Ländliche Wege dienen als Verbindung zwischen Gemeinden, Dörfern und kleineren Siedlungseinheiten oder zur Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz. Sie erschließen die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen oder unterstützen die naturnahe Erlebbarkeit der landschaftlichen Vielfalt zur Freizeit und Erholung. Sie sollen eine gute und ganzjährige Erreichbarkeit der Wohn- und Arbeitsorte der Bevölkerung und eine witterungsangepasste Landnutzung gewährleisten und die Grundlage für eine intakte Kulturlandschaft bilden.
 
Die heutigen Wegenetze wurden im Wesentlichen in den 1950er bis 1970er Jahren für die seinerzeit vorherrschenden Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse geplant und gebaut. Inzwischen haben sich Betriebsgrößen, Besitz und Produktionsweisen gravierend verändert und außerlandwirtschaftliche Nutzungen erheblich zugenommen. Für die daraus resultierenden, erheblich geänderten Anforderungen weist das überkommene ländliche Wegenetz funktionale und qualitative Defizite auf, denen mit der neuen Fördermöglichkeit gezielt begegnet wird.
 

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