Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2025: Wettbewerbsfähigkeit des Agrarstandortes Deutschland im Mittelpunkt

28. März 2025
PHB Gorißen, Silke - lächelnd, vor Flaggen (2022)

Aktuelle Fragen der Land- und Forstwirtschaft standen bei der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz vom 26. bis 28. März 2025 in Baden-Baden auf der Agenda. Ein Kernthema war die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarstandorts Deutschland.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aktuelle Fragen der Land- und Forstwirtschaft standen bei der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz vom 26. bis 28. März 2025 in Baden-Baden auf der Agenda. Ein Kernthema war die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarstandorts Deutschland. Auch Nordrhein-Westfalen setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte ein. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz nahm an den Gesprächen mit dem Bund und weiteren Bundesländern teil.

1. Wettbewerbsfähigkeit des Agrarstandorts Deutschland erhalten

Bei der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz wurde auf Grundlage eines Antrags aus Nordrhein-Westfalen und weiteren Bundesländern beschlossen, dass der Bund eine starke und verlässliche Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) sicherstellen muss. Bei der Gestaltung sollen die Belange der für die Umsetzung zuständigen Länder klar berücksichtigt werden. Außerdem ist der Bund darum gebeten worden, strikt darauf zu achten, dass es bei der nationalen Umsetzung von EU-Recht nicht zu einer Verschärfung der EU-Vorgaben kommt. Ministerin Silke Gorißen: „Einseitig belastende nationale Alleingänge müssen vermieden werden, um faire Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt zu sichern!“ 

Darüber hinaus hat die aktuelle Agrarministerkonferenz beschlossen, dass geeignete Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Tierhaltung geschaffen werden müssen. Ministerin Silke Gorißen: „Ein tragfähiges Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung mit einer langfristig angelegten Finanzierung ist dringender denn je erforderlich, um unseren vielen Betrieben mit Nutztierhaltung dauerhafte Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu bieten.“ 

Zudem haben die Länder in ihrem Beschluss den Bund darum gebeten, sich auf EU-Ebene für ein starkes und vor allem eigenständiges Agrarbudget einzusetzen. Um den anspruchsvollen Aufgaben gerecht zu werden, muss die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auch weiterhin über eine ausreichende Finanzierung verfügen. Dafür ist im mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 ein GAP-Budget mindestens in der bisherigen Höhe zuzüglich Inflationsausgleich erforderlich.

„Der Sicherstellung der Ernährungsversorgung muss vor dem Hintergrund des Klimawandels, des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und internationaler Unsicherheiten eine zentrale Rolle zukommen“, so Ministerin Silke Gorißen. „Europäische Vorgaben in Deutschland müssen grundsätzlich 1:1 umgesetzt und die EU-rechtlich vorgesehenen Spielräume im Hinblick auf eine einfache Umsetzung unbedingt genutzt werden. Nur so bleibt die deutsche und nordrhein-westfälische Landwirtschaft wettbewerbsfähig.“

Im Bereich der Tierseuchenbekämpfung hat sich die Agrarministerkonferenz auf Initiative Nordrhein-Westfalens dafür ausgesprochen, dass der Bund Maßnahmen zur Förderung der Impfbereitschaft prüfen solle, etwa die Anwendung von Impfstoffen durch tierhaltende Personen nach tierärztlicher Anweisung. Dabei soll auch das nationale Tiergesundheitsrecht umgestaltet werden, damit das europäische Recht unmittelbar angewendet und durch ein schlankes Rahmengesetz umgesetzt wird.

2. Abbau von bürokratischen Hürden 

Einigkeit in der Agrarministerkonferenz bestand auch darin, dass der Bund sich noch stärker für den dringend notwendigen Bürokratieabbau in der Land- und Forstwirtschaft einsetzt. Dazu gehören sowohl spürbare Entlastungen bei bestehenden Regelungen als auch die Verhinderung unnötiger, neuer bürokratischer Belastungen auf Bundes- oder EU-Ebene. Ein Beispiel dafür ist die EU-Entwaldungsrichtlinie, zu welcher die Agrarministerkonferenz beschlossen hat, dass durch eine entsprechende Änderung für forst- und landwirtschaftliche Betriebe und betroffene Unternehmen in Deutschland erheblicher bürokratischer Aufwand vermieden werden kann.

„In Deutschland und weiteren europäischen Ländern, in denen nachweislich keine Entwaldung stattfindet oder sogar die Waldfläche zunimmt, bedeutet die europäische Entwaldungsverordnung nur unnötige bürokratische Belastungen“, so Ministerin Silke Gorißen. „Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Verordnung um ein Jahr nach hinten zu verschieben, war gut und richtig. Die gewonnene Zeit sollte jetzt dafür genutzt werden, funktionierende praxisgerechte Regelungen – ohne zusätzliche Bürokratie – zu entwickeln. In Deutschland existiert bereits ein erfolgreiches Instrumentarium an Regelungen zum Schutz der Waldbestände.“

Zum Bürokratieabbau im Rahmen der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, welche die heimische Land- und Forstwirtschaft vor unnötige bürokratische Hürden stellt, konnte in der Agrarministerkonferenz keine inhaltliche Einigung erzielt werden. Nordrhein-Westfalen hat sich gemeinsam mit einigen weiteren Bundesländern dafür eingesetzt, dass die Verordnung aufgehoben wird.

Ministerin Silke Gorißen sagt dazu: „Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verfolgt grundsätzlich ein sehr wichtiges Ziel, aber leider ist die Verordnung ohne Rücksicht auf die praktische Umsetzbarkeit entwickelt worden. In ihrer jetzigen Form wirft die Verordnung zu zentralen Punkten wie der Finanzierung Fragen auf. Es darf nicht sein, dass die heimische Land- und Forstwirtschaft die Hauptlast der Wiederherstellung von Natur tragen muss.“

3. Perspektiven für ein verursachergerechtes Düngerecht und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Nordrhein-Westfalen hat sich mit einem eigenen Antrag, wie schon in der Vergangenheit, auch in Baden-Baden bei der Frühjahrskonferenz für eine verursachergerechte Maßnahmendifferenzierung im Düngerecht eingesetzt. Gemeinsam haben die Länder ihre Unterstützung bekräftigt, dass die notwendigen Anpassungen des Düngerechts zügig eingeleitet werden. Außerdem haben die Länder an die künftige Bundesregierung die Bitte formuliert, die Stoffstrombilanzverordnung umgehend aufzuheben. 

Nordrhein-Westfalen und viele weitere Länder fordern zudem, die Ermächtigung für die Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben und im Düngegesetz eine Ermächtigungsgrundlage zur Einführung eines Wirkungsmonitorings einzufügen. Ferner bitten diese Länder die künftige Bundesregierung, das Konzept für eine verursachergerechte Maßnahmendifferenzierung gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten. Im Hinblick auf die zukünftigen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission sind auch alternative Ansätze zum Düngerecht vor dem Hintergrund der Probleme bei der Umsetzung der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete zu erarbeiten.

Ferner haben sich Nordrhein-Westfalen und einige weitere Länder für Anpassungen auf EU- und nationaler Ebene eingesetzt, die die prekäre Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln abwenden. Diese Anpassungen widersprechen keineswegs dem Ziel der Pflanzenschutzmittelreduktion. Es bedarf der Entwicklung wirksamer Pflanzenschutzmittel, damit die Ernten von Landwirtinnen und Landwirten gesichert sind und Resistenzen wirksam verhindert werden.

Darüber hinaus hat sich die Agrarministerkonferenz wegen der jüngsten Angriffe auf den bayerischen Bauernpräsidenten Günther Felßner positioniert und alle Formen von Extremismus und politisch motivierter Gewalt verurteilt. Ministerin Silke Gorißen: „Demokratie lebt von der Mitwirkung und insbesondere dem Engagement der Menschen aus der Praxis. Dieses ist wesentlicher Bestandteil der politischen Entscheidungsfindung und Ausdruck unserer lebhaften Demokratie.“ 

 

Kontakt

Pressekontakt

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bürgeranfragen

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Telefon: 0211 3843-0
E-Mail: nrwdirekt@nrw.de