Vogelgrippe: Verbraucherschutzministerium weitet Aufstallpflicht landesweit aus
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest sind weitere Schutzmaßnahmen notwendig
Das NRW-Verbraucherschutzministerium weitet nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest und auf Grund der anhaltenden Dynamik der Seuchenentwicklung in der Wildpopulation die Aufstallpflicht flächendeckend auf ganz Nordrhein-Westfalen aus.
Das NRW-Verbraucherschutzministerium weitet nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest und auf Grund der anhaltenden Dynamik der Seuchenentwicklung in der Wildpopulation die Aufstallpflicht flächendeckend auf ganz Nordrhein-Westfalen aus.
Landesweit wurden die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, eine generelle Aufstallpflicht anzuordnen. Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel und betrifft Legehennen, Masthühner und Puten, aber auch Enten und Gänse oder sonstiges Geflügel.
In Einzelfällen können die Kreise und kreisfreien Städte nach § 13 Absatz 3 der Geflügelpestverordnung Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallpflicht erteilen.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe in NRW finden Sie hier: http://url.nrw/vogelgrippe
Das Ministerium empfiehlt darüber hinaus, sich bei weiteren Fragen an die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte zu wenden, die auf ihren Internetseiten Informationen zur Geflügelpest und den in ihren Gebieten geltenden Regeln eingestellt haben.
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