Verdacht der Blauzungenkrankheit im Kreis Kleve

Tierhalterbetriebe zu besonderer Vorsicht aufgerufen

11. Oktober 2023
phb Kuh im Stall

Im Kreis Kleve besteht in einem schafhaltenden Betrieb der amtliche Verdacht einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit. Der betroffene Bestand der lokalen Schafhaltung wurde bereits vorsorglich gesperrt, um im Fall der Fälle eine Ausbreitung zu verhindern.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Im Kreis Kleve besteht in einem schafhaltenden Betrieb der amtliche Verdacht einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease, BT). Der betroffene Bestand der lokalen Schafhaltung wurde bereits vorsorglich gesperrt, um im Fall der Fälle eine Ausbreitung zu verhindern. Eine Bestätigung der Virusinfektion durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) steht noch aus. Sollte sich der Verdacht bestätigen, ist dies mit dem Verlust eines so genannten Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit verbunden. Zurzeit wird geklärt, welche Gebiete hiervon betroffen wären. Tierhalter, die bei ihren Tieren Symptome der Blauzungenkrankheit beobachten, sind weiterhin dringend aufgerufen, ihren Tierarzt oder das Veterinäramt zu kontaktieren. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt zudem dringend, sich bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten zu wenden.

Keine Gefahr der Übertragung auf den Menschen

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer. Das Virus wird in der Regel nicht durch direkten Kontakt zwischen Tieren weitergegeben, die Infektion erfolgt vorranging durch bestimmte Mücken, die sogenannten Gnitzen. Eine Übertragung durch Kontaminationen mit Blut oder Sperma auf andere Tiere ist aber möglich.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht keine Gefahr durch virustragende Gnitzen. Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist ebenfalls darauf hin, dass es keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten gibt, die gegebenenfalls von infizierten Tieren stammen.

Ein Eintrag der Erkrankung nach Nordrhein-Westfalen ist unter den aktuellen Bedingungen jederzeit möglich. Ein Nachweis steht für den konkreten Verdachtsfall derzeit noch aus. In Deutschland erfolgte der letzte Nachweis einer BT-Infektion im Februar 2021. Deutschland wurde jüngst im Juni 2023 von der EU-Kommission wieder als seuchenfrei in Bezug auf die Blauzungenkrankheit anerkannt.

Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit

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