Umsetzung der neuen Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen im Zeitplan

Laumann: Übergangsfristen mit Blick auf die Versorgungssicherheit der Menschen geplant

31. Oktober 2024
Zwei Ärzte behandeln einen Patienten im OP

Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen befindet sich im Zeitplan und auf der Zielgeraden.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen befindet sich im Zeitplan und auf der Zielgeraden. Bis Ende des Jahres werden alle Krankenhäuser wie bereits angekündigt ihre Feststellungsbescheide erhalten. Damit sich die Krankenhäuser auf diese wohl größte Strukturreform im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten, die tiefgreifende Veränderungen mit sich bringt, optimal vorbereiten und dabei die Versorgungsqualität gewährleisten können, ist allerdings eine Umsetzung mit Übergangsfristen geplant.

Die Feststellungsbescheide werden grundsätzlich Dienstag, 1. April 2025, in Kraft treten. Darüber hinaus wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales dem Landesausschuss für Krankenhausplanung vorschlagen, für bestimmte Leistungsgruppen eine Übergangsfrist bis Mittwoch, 31. Dezember 2025, für die Umsetzung vorzusehen. Sollte dieser dem Vorschlag des Ministeriums zustimmen, muss anschließend noch der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen angehört werden.

„Wir müssen den Krankenhäusern in unserem Land schon einen angemessenen Zeitraum geben, damit sie die nötigen Veränderungen umsetzen können, nachdem sie den Feststellungsbescheid erhalten haben. Dass das nicht von heute auf morgen geht, ist doch klar. Unser Ziel ist es, die Umsetzung mit einem klaren Blick auf die Versorgungsqualität und die Versorgungssicherheit der Menschen zu gestalten. Genau das wollen wir mit den Übergangsfristen gewährleisten. Gleichzeitig bleibt es dabei, dass jedes Krankenhaus bis Ende des Jahres weiß, welche Leistungen es in Zukunft anbieten kann“, erklärt der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann.

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