Finanzielle Förderung zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen: Minister Laumann übergibt Förderbescheide in Höhe von rund 114 Millionen Euro an vier Krankenhäuser

Landesregierung unterstützt die Krankenhäuser bei den anstehenden Strukturveränderungen mit insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro

1. April 2025
Karl-Josef Laumann

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat im Rahmen des Investitionsprogramm Krankenhaus-Einzelförderung der Landesregierung am Dienstag, 1. April 2025, in Düsseldorf Förderbescheide im Gesamtvolumen von rund 114 Millionen Euro an nordrhein-westfälische Krankenhäuser übergeben.

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Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat im Rahmen des Investitionsprogramm Krankenhaus-Einzelförderung der Landesregierung am Dienstag, 1. April 2025, in Düsseldorf Förderbescheide im Gesamtvolumen von rund 114 Millionen Euro an nordrhein-westfälische Krankenhäuser übergeben. Damit fördert das Land in vier Krankenhäusern bauliche Maßnahmen, die der Umsetzung des neuen Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen dienen. Dabei handelt sich um die zweite Förderrunde aus den insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro, die das Land den Krankenhäusern in dieser Wahlperiode für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans zur Verfügung stellt.

Die Auszahlung der Mittel orientiert sich am Baufortschritt und erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2030. Ende 2024 erhielten acht nordrhein-westfälische Krankenhäuser die ersten Förderbescheide aus diesem Etat im Gesamtvolumen von rund 409 Millionen. Die verbleibende Fördersumme von rund 2 Milliarden Euro wird sukzessive für weitere notwendige Strukturveränderung und Investitionen an die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser vergeben. 

Im Dezember 2024 hat die Landesregierung das bundesweit erste Krankenhausplanungsverfahren nicht anhand von Betten, sondern anhand von klaren Qualitätsvorgaben und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben erfolgreich abgeschlossen und die Ergebnisse öffentlich vorgestellt). Seitdem steht fest, welches Krankenhaus ab dem Inkrafttreten der neuen Planung welche Leistungen anbieten kann und zu welchen Veränderungen es in der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft kommen wird. Der überwiegende Großteil der Regelungen der neuen Planung tritt landesweit am heutigen 1. April 2025 in Kraft. Für die Umsetzung von Änderungen in bestimmten Leistungsgruppen, zum Beispiel in der Kardiologie und der Notfallversorgung, besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Denn aufgrund der hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz in diesen Leistungsgruppen wird die erforderliche Anpassung von Kapazitäten zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen. 

„Mit dem neuen Krankenhausplan haben wir die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen durch notwendige, tiefgreifende Strukturveränderungen auf ein zukunftsfähiges und solides Fundament gestellt. Denn über die Qualitätsvorgaben, die die Kliniken erfüllen müssen, um eine Leistungsgruppe anbieten zu können, stärkt der neue Plan zum einen die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten. Zum anderen wirkt der neue Plan so dem ruinösen Wettbewerb zwischen den Kliniken um Fallzahlen und Personal entgegen. Mit den Kosten für diesen unerlässlichen Strukturwandel lässt die Landesregierung die Krankenhäuser nicht alleine, sondern stellt dafür zusätzliche Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung. Ich freue mich sehr, dass wir heute am Stichtag für die Umsetzung der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen einen weiteren Teil der Förderungen an die Krankenhäuser bewilligen konnten. Die Kliniken nutzen das Geld, um die Änderungen aus dem Krankenhausplan baulich umzusetzen”, erklärte Gesundheitsminister Laumann. 

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der geförderten Maßnahmen:

Dem Klinikum Lippe wurde für den Standort in Bad Salzuflen ein Antrag bewilligt, dessen Förderhöhe sich auf rund 17,8 Millionen Euro beläuft: Die Förderung fließt in einen Neubau für den Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie, der drei Stationen und eine Tagesklinik enthalten wird. 

Die LWL-Klinik Dortmund, Elisabeth-Klinik erhält Fördermittel in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro für den Neubau einer Akutstation für die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Dortmund. Dadurch werden die Behandlungs- und Aufnahmemöglichkeiten der Klinik erweitert.

Insgesamt planen die Duisburger Helios Kliniken das medizinische Angebot ihrer vier Krankenhaustandorte sowie der Rehaklinik inhaltlich neu zu sortieren und so medizinische Schwerpunkte auszubauen, zu zentralisieren und Doppelstrukturen zu reduzieren. Konkret gefördert werden drei für diese Bündelung notwendige bauliche Maßnahmen an der St. Anna Klinik. Hierfür werden Fördermittel in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro bewilligt. 

Die GFO Kliniken Mettmann-Süd haben für die Konzentrierung des Standorts St. Martinus Krankenhaus Langenfeld an das St. Josefs Krankenhaus Hilden Fördermittel in Höhe von rund 86,7 Millionen Euro erhalten. Genutzt wird die Förderung unter anderem um einen sechsgeschossigen Erweiterungsbau am Standort Hilden zu bauen. Des Weiteren wird das Bestandsgebäude in Hilden damit umgebaut.

Daneben hat Gesundheitsminister Laumann bei dem Termin auch einen Förderbescheid aus dem Krankenhausstrukturfonds in Höhe von rund 82,9 Millionen Euro an das Agaplesion Klinikum Hagen übergeben. Die Förderung ermöglicht die Verlagerung der kompletten Leistungen des St. Johannes-Hospitals Hagen und der Unfallchirurgie und Orthopädie des St.-Josefs-Hospitals Hagen an das Agaplesion Klinikum Hagen. Konkret wird mit der Förderung am Standort des Agaplesion Klinikums Hagen unter anderem der Umbau und die Erweiterung der zentralen Notaufnahme, die Neuerrichtung von zwei Intensivstationen sowie die Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes ermöglicht. Die Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds werden zu rund 51 Prozent von den Krankenkassen sowie zu rund 49 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Pressemitteilungen zu den einzelnen Bescheidübergaben, finden Sie unter dem folgenden Link. Fotos von den Bescheidübergaben folgen im Anschluss zu dem Termin: www.mags.nrw/pressemitteilungen-und-pressedatenbank

Hintergrund

Mit dem Investitionsprogramm Krankenhaus-Einzelförderung der Landesregierung wird die Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen weiter verbessert. Ziel ist es, auch zukünftig eine qualitativ hochwertige und patientengerechte Versorgung für die Menschen sicherzustellen. Für die aktuelle Wahlperiode wird die Umsetzung des neuen Krankenhausplans gefördert. Insgesamt stehen hierfür in diesem Zeitraum rund 2,5 Milliarden Euro bereit.

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