Minister Laumann zum Inkrafttreten der neuen Krankenhausplanung: Wir stärken die Krankenhauslandschaft nachhaltig
Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in der Praxis startet am 1. April

Nachdem die Landesregierung im Dezember 2024 das Krankenhausplanungsverfahren erfolgreich abgeschlossen hat, indem den Krankenhäusern ihr zukünftiges Leistungsportfolio verbindlich mitgeteilt wurde, startet damit nun die Umsetzung in der Praxis.
Der Großteil der Regelungen der neuen Krankenhausplanung tritt am Dienstag, 1. April 2025, landesweit in Kraft. Leistungen aus 54 von insgesamt 64 Leistungsgruppen können die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen dann nur noch anbieten, wenn die Leistungsgruppen ihnen im Feststellungsbescheid zugewiesen worden sind. Nachdem die Landesregierung im Dezember 2024 das Krankenhausplanungsverfahren erfolgreich abgeschlossen hat, indem den Krankenhäusern ihr zukünftiges Leistungsportfolio verbindlich mitgeteilt wurde, startet damit nun die Umsetzung in der Praxis.
„Mit dem neuen Krankenhausplan haben wir die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen anhand des tatsächlichen Bedarfs, klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben solide und zukunftsfähig aufgestellt. Der neue Plan funktioniert, in dem wir gerade bei hoch komplexen Leistungen Behandlungsschwerpunkte der einzelnen Krankenhäuser aus- und Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in benachbarten Krankenhäusern abbauen. Dadurch verbessert der neue Plan – und das ist die Quintessenz – die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten. Parallel wirkt er dadurch aber auch dem ruinösen Wettbewerb zwischen den Kliniken um Fallzahlen und Personal entgegen. Ich freue mich deswegen sehr, dass der neue Krankenhausplan nun in weiten Teilen in Kraft tritt. Damit wird es die notwendigen und tiefgreifenden Strukturveränderungen hin zu mehr Spezialisierung geben, während gleichzeitig die Versorgung in der Fläche gesichert ist. Die Umsetzung des neuen Krankenhausplans vom Papier in die Praxis wird die nordrhein-westfälische Krankenhauslandschaft nachhaltig stärken”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Für die Umsetzung von Änderungen in den übrigen zehn Leistungsgruppen besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Dabei handelt es sich um Leistungsgruppen der Kardiologie (EPU / Ablation, Interventionelle Kardiologie, Kardiale Devices), der Notfallversorgung (Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ/ interventionell, Stroke Unit), der Orthopädie (Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Wirbelsäuleneingriffe) und um die Leistungsgruppe „Bariatrische Chirurgie“. Denn aufgrund der hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz in diesen Leistungsgruppen nimmt die erforderliche Anpassung von Kapazitäten zusätzlich Zeit in Anspruch.
Minister Laumann weiter: „Wir planen als erstes Bundesland nicht mehr anhand von Betten, sondern Leistungsgruppen sind das entscheidende Kriterium. Damit sind wir bundesweit Vorreiter und haben Krankenhausgeschichte geschrieben. Die neue Krankenhausplanung ist die wohl größte gesundheitspolitische Reform in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten. Sie bedeutet für die Kliniken eine deutliche Umstellung ihrer Versorgungsaufträge und hat auch wirtschaftliche Folgen. Deswegen überrascht es mich nicht, dass manche Häuser gegen die Planung klagen, um zusätzliche Zuweisungen von Leistungsgruppen zu erlangen. Bei den Verwaltungsgerichten liegen – Stand heute – 93 Klagen vor, die sich zumeist gegen einzelne Planungsentscheidungen richten. Im Vergleich zu den rund 6.200 Einzelentscheidungen, die wir in der Planung gemacht haben, halte ich das für eine relativ geringe Zahl.”
Klagen gegen einen Feststellungsbescheid zur Krankenhausplanung haben keine aufschiebende Wirkung. So ist es in § 16 Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) ausdrücklich geregelt. Mit Stand 31. März 2025 sind dem MAGS insgesamt 93 Klagen und 44 Eilverfahren bekannt. Die Eilverfahren beziehen sich auf parallel oder zuvor eingereichte Klagen und werden mit dem Ziel eingereicht, die aufschiebende Wirkung der beklagten Zuweisungsentscheidungen des Landes bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu erwirken. Die Klagefrist ist abgelaufen. Für die Einreichung von Eilverfahren gelten dagegen keine Fristen.
Bislang (Stand: 31. März 2025, 11.00 Uhr) liegen in insgesamt 31 der 44 Eilverfahren erstinstanzliche Beschlüsse der Verwaltungsgerichte vor. 24 Anträge der Krankenhäuser wurden abgelehnt, fünf Anträgen wurde seitens der Verwaltungsgerichte stattgegeben, in zwei Eilverfahren wurde sowohl zugunsten des Landes, als auch zugunsten der Krankenhäuser entschieden. Gut 80 Prozent der bislang getroffenen Beschlüsse der Verwaltungsgerichte sind insoweit im Sinne der Landesregierung getroffen worden.
Die Ergebnisse des Krankenhausplanungsverfahrens im Überblick
Wohnortnahe Grundversorgung
Ein zentraler Grundsatz der neuen Krankenhausplanungssystematik in Nordrhein-Westfalen ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein soll. Dieses Ziel wurde sogar übererfüllt: 98,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Rheinland und 93,1 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Westfalen-Lippe erreichen nach Umsetzung der neuen Planung in 20 Minuten das nächste Krankenhaus, in dem sie internistisch und chirurgisch versorgt werden können. Denn aufgrund ihrer Notfallrelevanz hat das Gesundheitsministerium in den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin landesweit beinahe alle Anträge berücksichtigt. Entsprechend ist mit der neuen Planung eine wohnortnahe Grundversorgung weiterhin sichergestellt.
Schwerpunktbildung in der Spezialversorgung
Um die Qualität der Krankenhausbehandlungen für die Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen zu steigern, zielt die neue nordrhein-westfälische Krankenhausplanung darauf ab, Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abzubauen und Schwerpunkte in den Leistungsportfolios der einzelnen Krankenhäuser aufzubauen. Das gilt insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der Orthopädie.
Beispiel Endoprothetik Knie:
214 Anträge landesweit – 136 Zuweisungen (= minus 36 Prozent)
Beispiel Endoprothetik Hüfte:
236 Anträge landesweit – 137 Zuweisungen (= minus 42 Prozent)
Das gilt aber auch für Bereiche, in denen eine hochspezialisierte Versorgung und große Expertise nötig sind, beispielsweise der Onkologie. Hier ist eine Konzentration auf weniger Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, um für die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten zu können. Daher wurden nicht allen Krankenhäusern, die Anträge für diese Leistungsbereiche gestellt haben, die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen.
Beispiel Behandlung von Leberkrebs:
113 Anträge landesweit – 29 Zuweisungen (= minus 74 Prozent)
Beispiel Behandlung von Speiseröhrenkrebs:
71 Anträge landesweit – 26 Zuweisungen (= minus 63 Prozent)
Gleichzeitig gibt es Bereiche, die stark notfallrelevant sind, bei denen eine Konzentration nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Ein Beispiel hierfür sind kardiologische Angebote.
Beispiel Interventionelle Kardiologie:
165 Anträge landesweit – 141 Zuweisungen (= minus 15 Prozent)
Die Ergebnisse der Krankenhausplanung sind im Detail einsehbar unter:
Finanzielle Unterstützung
Die Landesregierung unterstützt die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser bei den notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln. Für Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans werden in dieser Wahlperiode rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die ersten Förderbescheide in Höhe von rund 409 Millionen Euro hat Gesundheitsminister Laumann bereits Anfang Dezember an acht nordrhein-westfälische Krankenhäuser überreicht. Die verbleibende Fördersumme von rund 2,1 Milliarden Euro wird zukünftig für weitere notwendige Strukturveränderung und Investitionen an die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser vergeben.