Gewalt gegen Kinder erkennen und eingreifen: Landesregierung setzt Förderung des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen fort

Minister Laumann: Wir müssen Kinder vor jeglicher Art von Gewalt schützen

4. April 2025
Eine jugendliche Frau im Gespräch mit einer Beraterin.

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt die Förderung dieser wichtigen Arbeit für die nächsten drei Jahre mit insgesamt rund 2,18 Millionen Euro fort.

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Das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen (KKG NRW) berät und unterstützt seit 2019 Akteure im Gesundheitswesen bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung in allen Fragen der Diagnostik, der Sicherung von Befunden sowie der Handlungs- und Rechtssicherheit. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt die Förderung dieser wichtigen Arbeit für die nächsten drei Jahre mit insgesamt rund 2,18 Millionen Euro fort. 

„Wenn Kinder Opfer von Gewalt werden, ist dies schrecklich und kaum zu ertragen. Als Gesundheitsminister ist es mir deshalb ein wichtiges Anliegen, dass medizinisches Personal bestmöglich geschult und beraten wird, um Misshandlungen, Missbrauch und Vernachlässigung zu erkennen und einzugreifen. Das Kompetenzzentrum Kinderschutz hat sich in diesem Gebiet zu einem anerkannten Partner für die Akteure im Gesundheitswesen entwickelt. Die Fortsetzung der Förderung ist ein klares Zeichen, dass wir diese Arbeit weiter fördern und vorantreiben möchten“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Seit seiner Gründung hat das KKG NRW rund 2.400 Einzelfälle bearbeitet und rund 16.700 Teilnehmende im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen erreicht (jeweils Stand 12/2024). Ebenfalls angeboten wird ein konsiliarischer Online-Dienst, der insbesondere Ärztinnen und Ärzten kostenlos und rund um die Uhr einen gesicherten Zugang bietet, um anonymisierte Falldarstellungen und Fotografien von Verletzungen hochzuladen und für eine rechtsmedizinische Mitbeurteilung zu übersenden.

In Kooperation mit dem Universitätsklinikum Bonn, das eine ausgewiesene Expertise auf dem Gebiet der Bildgebung bei Kindesmisshandlungen hat, besteht die Möglichkeit, eine kinderradiologische Zweitmeinung einzuholen. Hiervon wurde seit November 2022 in 85 Fällen Gebrauch gemacht.

Zudem hat das KKG NRW zusätzlich mit der Sensibilisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes begonnen. Diese umfasst auch eine Qualifizierungsreihe für alle Beschäftigten der Gesundheitsämter. Nicht zuletzt stellt das KKG NRW zahlreiche zielgruppenspezifische Informations- und Arbeitsmaterialen zur Verfügung, die über die Homepage www.kkg-nrw.de kostenfrei abrufbar sind.

Hintergrund

Träger des KKG NRW ist das Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln. Konsortialpartner sind die Vestischen Kinder- und Jugendkliniken in Datteln.

Aufgabe des KKG NRW ist die Unterstützung, Qualifizierung und Fortbildung sämtlicher im Gesundheitswesen tätigen Menschen in Bezug auf die vielfältigen Aspekte des medizinischen Kinderschutzes. Expertinnen und Experten mit einschlägiger rechtsmedizinischer und pädiatrischer Erfahrung unterstützen in konkreten Verdachtsfallen auf Kindesmisshandlung, sexualisierter Gewalt und Vernachlässigung und schaffen dadurch Handlungs- und Rechtssicherheit für die anfragenden Personen. Sie ist zentrale Anlaufstelle unter anderem für Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Pflegekräfte, Rettungsdienste, Hebammen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst.

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