Tierschutz: Ministerin Silke Gorißen übergibt Förderbescheid an das Tierheim Velbert
Weitere Fördermittel stehen noch zur Verfügung / Jetzt noch bis 31. August Anträge bei der Tierschutzbeauftragten einreichen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Tierheime bei der Energiekostenbewältigung mit einer Summe von 1,5 Millionen Euro. Bislang sind rund 355.000 Euro an Tierheime ausgezahlt worden, rund 1,14 Millionen Euro stehen noch zur Verfügung und können jetzt noch von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen beantragt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Tierheime bei der Energiekostenbewältigung mit einer Summe von 1,5 Millionen Euro. Bislang sind rund 355.000 Euro an Tierheime ausgezahlt worden, rund 1,14 Millionen Euro stehen noch zur Verfügung und können jetzt noch von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen beantragt werden. Die Mittel werden über das Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation der Landesregierung bereitgestellt. Über 20 Tierheime aus Nordrhein-Westfalen haben die Förderung bereits erhalten. Heute, 9. August, hat Ministerin Silke Gorißen einen Förderbescheid über 15.000 Euro an das Tierheim Velbert überreicht.
Ministerin Silke Gorißen: „An 365 Tagen im Jahr kümmern sich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen mit viel Herzblut um Tierheime und sie leisten unschätzbar wichtige Dienste für Tiere und Menschen. Haupt- und ehrenamtliche Kräfte arbeiten eng zusammen, sie versorgen Tiere und vermitteln ihnen ein neues Zuhause. Es ist daher ein großes Anliegen der Landesregierung, mit der Billigkeitsrichtlinie zur Energiekostenentlastung Tierheime zu entlasten, die vor allem in den vergangenen Wintermonaten an ihre finanziellen Grenzen gekommen sind. Ich freue mich daher sehr, dem Tierheim Velbert einen Förderbescheid zu überreichen und bedanke mich herzlich bei allen, die sich aktiv für das Wohl der Tiere und ihren Schutz einsetzen.“
Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn: „Die Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sind enorm wichtig für den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen und entlasten auch die behördlichen Strukturen. Ich hoffe daher, dass wir den Einrichtungen durch die Förderung Entlastung verschaffen werden.“
Das Tierheim in Velbert setzt sich aus drei ehrenamtlich agierenden Vorstandsmitgliedern sowie zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen. Das Team kümmert sich um zahlreiche Hunde, Katzen und Kleintiere. Der Tierschutzverein Velbert-Heiligenhaus e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der 1952 gegründet wurde. Das Tierheim an der Langenberger Straße wurde 1982 aus eigenen Mitteln sowie mit Baukostenzuschüssen der Städte Velbert und Heiligenhaus eingerichtet.
Ralf Hennig, Tierschutzverein Velbert-Heiligenhaus e.V.: „Wir freuen uns über den Zuschuss, der uns hinsichtlich der hohen Energiekosten sehr weiter hilft. Nicht nur die voraussichtlich für längere Zeit zu erwartenden hohen Energiekosten führen zu erheblichen Kostensteigerungen, die von den Tierheimen und den Tierschutzvereinen zu bewältigen sind. Deshalb kommt dieser Zuschuss gerade zur richtigen Zeit und ist für uns eine dringend notwendige Unterstützung. Dabei wünschen wir uns, dass die finanziellen Herausforderungen für die Tierheime auf den unterschiedlichen Ebenen in der Politik zukünftig noch mehr Beachtung finden und weitere Förderungen ermöglicht werden. Nur mit ausreichender finanzieller Unterstützung wird es in der Zukunft möglich sein, den notwendigen Tierschutz weiterhin zu leisten.“
Schnell und unkompliziert Fördermittel beantragen
Ministerin Silke Gorißen appelliert an weitere Tierheime, sich noch bis Ende August 2023 zu bewerben, um weitere Mittel abzurufen. Anträge können unkompliziert bei der Tierschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen. Dr. Gerlinde von Dehn, eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen mit einer gültigen Erlaubnis nach § 11 TierSchG. Um die Förderung beantragen zu können, müssen Heiz- und/oder Stromkosten im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 50 Prozent gestiegen sein und es muss eine gewisse Anzahl an Tieren – je nach Staffelung – vorhanden sein. Es ist ausreichend, wenn in einem Teilbereich eine Kostensteigerung von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen ist. Der auszahlbare Höchstbetrag für die Billigkeitsleistung ist nach der Größe und Aufnahmekapazität der Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen gestaffelt. Es können einmalig bis zu maximal 25.000 Euro beantragt werden.
Download Richtlinie [hier].
Download Antrag [hier].
Schicken Sie das unterschriebene Antragsformular zusammen mit den Anhängen gerne als zusammenhängendes PDF-Dokument an TierSchB@mlv.nrw.de oder auf dem Postweg an:
Die Tierschutzbeauftragte
des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Melina Brauers unter 0211-3843-1051.
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