Ratgeber für Schwerbehinderte erscheint in neuer Auflage

Minister Laumann: Noch anschaulicher und verständlicher – Der ’Bestseller‘ des Sozialministeriums im neuen Gewand

23. August 2024
Karl-Josef Laumann

Von „Altersrente“ über „Blindengeld”, „Kündigungsschutz”, „Parkerleichterungen“ und „Steuern” bis „Zusatzurlaub” – die Neuauflage des vom Sozialministerium herausgegebenen Ratgebers für schwerbehinderte Menschen bietet eine Fülle von praktischen Tipps, welche Hilfen und finanziellen Leistungen Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen können.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Von „Altersrente“ über „Blindengeld”, „Kündigungsschutz”, „Parkerleichterungen“ und „Steuern” bis „Zusatzurlaub” – die Neuauflage des vom NRW-Sozialministerium herausgegebenen Ratgebers für schwerbehinderte Menschen bietet eine Fülle von praktischen Tipps, welche Hilfen und finanziellen Leistungen Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen können.

„Unser Ratgeber für Schwerbehinderte hat sich in der Vergangenheit zu einem echten Bestseller entwickelt und war schon eine Weile vergriffen”, sagte Sozialmi­nister Karl-Josef Laumann. „Jetzt erscheint er im neuen Gewand. Ich bin froh, dass er in einer aktualisierten und sprachlich überarbeiteten Fassung ein kompliziertes Thema noch anschaulicher und besser verständlich darstellt.”

Im Mittelpunkt steht das Antragsverfahren für die Anerkennung einer Schwerbehinderung. „Der Schwerbehindertenausweis ist der Schlüssel zu vielen Nachteilsausgleichen, die Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen können”, so Minister Laumann. 

Da der Antrag zur Feststellung einer Behinderung bei der zuständigen Kommune eingereicht werden muss, enthält der Ratgeber eine Adress- und Kontaktliste mit allen Aufgabenträgern im Schwerbehindertenrecht. Darüber hinaus gibt es eine Fülle von Internetadressen, unter denen Menschen mit Behinderungen nützliche Informationen finden können.

In Nordrhein-Westfalen leben etwa drei Millionen Menschen mit Behinderungen. Rund zwei Millionen von ihnen sind schwerbehindert.

Der 116-seitige, kostenlose „Ratgeber für schwerbehinderte Menschen – Informationen zu Antragsverfahren und Hilfen” kann ausschließlich online im Broschürenservice des Sozialministeriums (www.mags.nrw/broschuerenservice) als PDF-Datei heruntergeladen oder als Papierversion bestellt oder per Brief bzw. Postkarte an das Ministerium unter der folgenden Anschrift angefordert werden: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf.

 

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