Minister Laumann: Der Inklusionsscheck ist beliebter denn je
An 376 Projekte von und für Menschen mit Behinderungen wurden im Jahr 2024 Inklusionsschecks ausgegeben – mehr als je zuvor
Der „Inklusionsscheck NRW“ zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen erfreut sich großer Beliebtheit.
Der „Inklusionsscheck NRW“ zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen erfreut sich großer Beliebtheit. Seit seiner Einführung im Jahr 2019 wurde er noch nie so stark nachgefragt wie in diesem Jahr. Insgesamt wurden 376 Inklusionsschecks bewilligt, das sind 117 mehr als im Vorjahr. Vereine und Organisationen erhalten mit dem Inklusionsscheck unbürokratisch eine Pauschale in Höhe von jeweils 2.000 Euro, um ihre Angebote inklusiv auszugestalten.
„Mit dem Inklusionsscheck fördern wir kreative und innovative Initiativen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen ganz praktisch vor Ort voranbringen. Es freut mich, dass wir in diesem Jahr erneut eine Rekordzahl an ausgegebenen Inklusionsschecks verzeichnen können. Der Inklusionsscheck ist beliebter denn je. Trotz der schwierigen Haushaltslage war es mir wichtig, dass wir das Programm auch 2025 fortsetzen“, erklärt Sozialminister Karl-Josef Laumann.
Am häufigsten – in 86 von 376 Fällen – diente der Inklusionsscheck Anschaffungen oder Umbauten für mehr Barrierefreiheit. Neben typischen Maßnahmen wie dem Umbau von Eingängen oder dem Einbau von Treppenliften wurden auch außergewöhnliche Projekte unterstützt. So schaffte zum Beispiel der Spielmannszug „Blau-Weiß“ in Essen-Heisingen fahrbare Pauken oder Rückenstützen für Flötenspieler an.
Informationsveranstaltungen, Fortbildungen oder Projekttage bildeten mit 58 Maßnahmen ebenfalls einen Schwerpunkt. Ein Beispiel: An der Paul-Gerhardt-Grundschule in Bonn wurde ein Tag der Gebärdensprache durchgeführt, an dem unter anderem ein Theaterstück von tauben und hörenden Kindern aufgeführt wurde, das aus einer Mischung aus Laut- und Gebärdensprache besteht und völlig ohne Verdolmetschung für alle zu verstehen ist.
Inklusive Sportangebote wurden in 56 Fällen gefördert. Besonders in den Sportarten Reiten, Schwimmen, Segeln, Bogenschießen und Fußball wurden neue Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen. Aber auch Ungewöhnliches wurde ausprobiert – etwa ein Kampftag unter dem Motto „Kämpfen für Inklusion“ vom Box-Sport-Club 1921 Wattenscheid.
Der „Aufsteiger“ des Jahres waren inklusive Freizeitangebote, deren Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 25 auf nun 39 ausgegebene Inklusionsschecks zunahm. Die Rosa Parks Gesamtschule mit Standorten in Ennigerloh und Neubeckum brachte beispielsweise Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf im Rahmen von Freizeitprojekten auf einem Schulbauernhof und in einem Kletterpark zusammen.
Bei der nahezu verdoppelten Zahl geförderter inklusiver Kultur- und Medienprojekte (38 gegenüber 20 im Vorjahr) fällt auf, dass in vielen Fällen nicht nur die Zugänglichkeit solcher Angebote erhöht wird, sondern die Projekte auch zunehmend gemeinsam mit Menschen mit Beeinträchtigung gestaltet werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist „Wir machen Radio“, ein Webradio-Projekt von Menschen mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung im Kreis Lemgo. Oder der „Podcast für Inklusion" in Solingen, der Menschen mit Beeinträchtigung eine Plattform bietet, um ihre Erfahrungen zu teilen und das Bewusstsein für Inklusion in der Gesellschaft zu stärken.
Für die barrierefreie Gestaltung des Webauftritts (51) oder andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit für Menschen mit Beeinträchtigungen (16) sowie für die Veranstaltung inklusiver Feste (32) gab es 2024 ebenfalls Inklusionsschecks.
Eine Übersicht aller bewilligten Inklusionsschecks im Jahr 2024 finden Sie unter www.inklusionsscheck.nrw.de.
Hintergrund
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt seit 2019 jährlich mindestens 500.000 Euro für das Programm Inklusionsscheck bereit. Vereine und Initiativen beantragen in einem unkomplizierten Online-Verfahren eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch im selben Jahr durchgeführt werden. Weitere Informationen sowie alle nötigen Unterlagen zur Beantragung der Pauschale werden auf der Internet-Seite www.inklusionsscheck.nrw.de bereitgestellt.
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