Inklusionsscheck geht 2025 weiter: Jetzt Förderung beantragen
Vereine und Organisationen können ab sofort online Unterstützung für ihre Maßnahme beantragen

Das Land unterstützt mit insgesamt 500.000 Euro Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen.
Das beliebte Programm „Inklusionsscheck NRW“ wird auch in 2025 fortgeführt: Das Land unterstützt mit insgesamt 500.000 Euro Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. Für das seit 2020 bestehende Programm können Vereine und Initiativen ab sofort wieder eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro beantragen, zum Beispiel für Veranstaltungen, Fortbildungen oder barrierefreie Kommunikation. Landesweit können in diesem Jahr insgesamt 250 Projekte finanziell gefördert werden.
Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „2024 war ein Rekordjahr für den Inklusionsscheck: 376 Vereine und Organisationen haben mitgemacht. Wie beliebt die Förderung ist, zeigt auch, dass sich in den letzten Wochen viele Initiativen bei uns im Ministerium nach der Fortführung 2025 erkundigt haben. Das freut mich sehr und zeigt, dass wir mit der Förderung auf dem richtigen Weg sind und immer mehr Vereine und Initiativen vor Ort Inklusion umsetzen und Barrieren abbauen wollen. Ich bin gespannt auf die vielen wie immer sehr kreativen und innovativen Maßnahmen, die wir fördern werden.“
Ob bei einer Sportveranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung oder bei einem inklusiven Kulturprojekt – beim Inklusionsscheck geht es darum, Ideen umzusetzen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen. Die Maßnahmen müssen grundsätzlich dazu dienen, Barrierefreiheit herzustellen, sodass alle Menschen unabhängig von einer möglichen Behinderung an den Angeboten teilnehmen können. Auch die Anschaffung von technischen Hilfen oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation, beispielsweise über Gebärdendolmetscher, ist daher förderfähig. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch in diesem Jahr durchgeführt werden.
Der Inklusionsscheck kann ab sofort in einem unkomplizierten Verfahren über die Internet-Seite http://www.inklusionsscheck.nrw.de beantragt werden. Dort ist auch alles Wissenswerte rund um das Programm zu finden.