Entgeltdiskussion in Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Claudia Middendorf fordert engere Einbindung der Werkstatträte
Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte unterstützt Forderung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich die Ergebnisse der „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ vorgestellt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich die Ergebnisse der „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ vorgestellt. Ziel der Studie war es, die aktuelle Entgeltsituation in Werkstätten für behinderte Menschen zu analysieren und ein „transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen“ entwickeln zu können.
Dazu erklärt Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten: „Zunächst begrüße ich ausdrücklich, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sich intensiv mit der Frage nach einem neuen Entgeltsystem in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen auseinandergesetzt hat und zum Zweck der Problemlösung eine Studie in Auftrag gegeben hat. Eine Reform im Sinne der Beschäftigten in Werkstätten ist aus meiner Sicht dringend erforderlich. Für eine stärkere soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt arbeiten, halte ich es für notwendig, sie in ihrem Status als produktives Mitglied der Gesellschaft zu stärken. Wer jeden Tag aktiv am Arbeitsleben teilnimmt, sollte auch eine gerechte Entlohnung bekommen. Dabei ist es unabdingbar, die Vertretung der Beschäftigten eng und aktiv in die Ausgestaltung eines neuen Entgeltsystems einzubinden.
Leider wurde mir von der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW mitgeteilt, dass Werkstatträte Deutschland e.V. als einer der letzten Akteure über die Vorschläge für eine Reform informiert wurde. Die Reformvorschläge wurden zudem bisher nur mündlich kommuniziert, was eine inhaltliche Auseinandersetzung für die Werkstatträte besonders erschwert. Somit herrscht bei den Beschäftigten der Werkstätten eine große Verunsicherung. Während die Handlungsempfehlungen der Entgeltstudie den Wünschen der Werkstatträte entgegen kamen, vermissen sie gerade im Hinblick auf eine Reform des Entgeltsystems in dem aktuellen Vorschlag des Bundesministeriums eine Reihe wichtiger Aspekte.
Als Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte unterstütze ich ausdrücklich die Forderung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW, dass die Werkstatträte in Deutschland enger in die Diskussion über eine Reform des Entgeltsystems in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eingebunden werden müssen. Es muss immer der Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention gelten: ‚Nichts über uns ohne uns!‘“
Tanja Lohmeier, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW ergänzt: „Wir Werkstatträte finden die Handlungsempfehlungen der Entgeltstudie grundsätzlich gut und wünschen uns eine Berücksichtigung in der gesetzlichen Umsetzung, wobei besonders die Werkstatträte in Deutschland als Interessensvertretung besser eingebunden werden müssen. Wir wissen, eine Reform ist notwendig. Als direkt Betroffene möchten wir diese aktiv und auf Augenhöhe mitgestalten. Wir möchten besonders unsere Fragen und Sorgen klar benennen können.“
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