Programm Ländlicher Raum 2014-2020: EU-Kommission genehmigt verbesserte Förderkonditionen
Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: So kann unter anderem der Breitbandausbau forciert werden
Die Förderbedingungen des nordrhein-westfälischen Programms Ländlicher Raum 2014-2020 werden vereinfacht und verbessert. Die EU-Kommission hat einer Anpassung des Programms in der vergangenen Woche zugestimmt.
Die Förderbedingungen des nordrhein-westfälischen Programms Ländlicher Raum 2014-2020 werden vereinfacht und verbessert. Die EU-Kommission hat einer Anpassung des Programms in der vergangenen Woche zugestimmt. Unter anderem wurden innerhalb des NRW-Programms Mittel in Höhe von rund 56 Millionen Euro umverteilt, die insbesondere der Breitbandversorgung des ländlichen Raums zugutekommen.
Schon jetzt bietet das Landwirtschaftsministerium unter dem Titel „Next-Generation-Access-Förderung“ eine speziell auf den ländlichen Raum ausgerichtete Breitbandförderung. Damit unterstützt das Land die ländlichen Kommunen dort, wo kein marktgetriebener Ausbau der Breitbandnetze stattfindet – mit bis zu vier Millionen Euro je Projekt. „Aktuelle Anwendungen wie Cloud Computing oder Telemedizin, aber auch die moderne Landwirtschaft benötigen Bandbreiten von mehreren Hundert Mbit pro Sekunde. Mit dem Programm können wir vielen Menschen im ländlichen Raum eine Glasfaserleitung und damit den Zugang zu wichtigen Anwendungen ermöglichen“, sagte Ministerin Heinen-Esser. Insgesamt wurden bisher im Jahr 2018 bereits 53 Projekte mit einem Gesamtvolumen von fast 74 Millionen Euro gefördert.
Mit dem durch ELER-Mittel geförderten NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2020 werden darüber hinaus Leistungen der Land- und Forstwirtschaft honoriert, die dem Natur- und Artenschutz, einer vitalen Umwelt sowie der Klimaanpassung der heimischen Wälder dienen. Konventionell und ökologisch wirtschaftende Betriebe werden dabei gleichermaßen berücksichtigt. Die Förderung erfolgt künftig bestandsgrößenabhängig.
Neue Gebietskulisse für Ausgleich benachteiligter Gebiete
Ab dem 1. Januar 2019 gilt zudem eine neue Gebietskulisse für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Die Prämienstruktur wurde neu aufgesetzt. So werden in Berggebieten künftig 70 Euro je Hektar gezahlt, in den übrigen Gebieten gestaffelt nach der Ertragsmesszahl 28 bis 50 Euro je Hektar. Künftig werden grundsätzlich sämtliche landwirtschaftlich genutzten Flächen in die Förderung einbezogen und Ackerflächen mit 25 Euro je Hektar gefördert.
Die EU-Förderung für das NRW-Programm “Ländlicher Raum 2014-2020“ beläuft sich auf insgesamt rund 618 Millionen Euro. Sie wird mit rund 500 Millionen Euro aus Landes- und Bundesmitteln kofinanziert.
Weitere Informationen:
Die von der EU genehmigte 3. Änderung des NRW-Programms Ländlicher Raum 2014-2020 ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/landwirtschaft/laendl_entwicklung/NRW-Programm_Laendlicher_Raum_Dezember_2018.pdf
Zum Programm: https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/foerderung/nrw-programm-laendlicher-raum-2014-2020-eler/
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