Nordrhein-Westfalen unterstützt Bürgerinnen und Bürger und Teststellen, um Corona-Tests unkompliziert abzuwickeln
Gesundheitsministerium veröffentlicht Muster für Nachweise und Erklärungen bei der Bürgertestung als Handlungshilfe
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Coronavirus-Testverordnung des Bundes am 29. Juni 2022 neu gefasst.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Coronavirus-Testverordnung des Bundes am 29. Juni 2022 neu gefasst. Das Bundesgesundheitsministerium hat hierzu auf seiner Internetseite unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html eine FAQ-Liste veröffentlicht. Diese lässt allerdings einige Fragen offen, insbesondere auch, wie Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf Bürgertestungen rechtssicher und praktikabel belegen können.
Das Bundesgesundheitsministerium hat nun auf Nachfrage gegenüber dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium erklärt, dass Testpersonen zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen auch eine Eigenerklärung verwenden können.
Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales daher eine Mustererklärung entwickelt, die Testpersonen ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können. Alternativ können Teststellen diese Formulare in ihren Anmeldungsportalen zur Verfügung stellen. Das Formular kann unter https://www.mags.nrw/coronavirus-tests heruntergeladen werden. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizieles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssen.
Wichtig ist, dass Testpersonen beim Ausfüllen wahrheitsgemäße Angaben machen und – soweit möglich – Unterlagen zum Beleg (insbesondere positiver Schnelltest oder PCR-Test bei der Freitestung, ärztliches Zeugnis bei Impfhindernis, rote Corona-Warn-App) in der Teststelle vorlegen.
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