Nordrhein-Westfalen schafft neue Sitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Land nutzt Ausnahmeregelung zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung
Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden wie bei Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Bedarfsplanung durch die Landesausschüsse festgelegt.
Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNO) und Westfalen-Lippe (KVWL) und den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen in ländlichen und strukturschwachen Regionen 24,5 zusätzliche Sitze zur Niederlassung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geschaffen. Dadurch wird die psychotherapeutische Versorgung verbessert.
Die Zahl der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich in bestimmten Regionen niederlassen können, ist nach bundesgesetzlichen Regelungen begrenzt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Versorgung in allen Regionen gewährleistet wird.
Eine Möglichkeit der Schaffung zusätzlicher Sitze besteht jedoch nach § 103 Sozialgesetzbuch V (Absatz 2 Satz 4). Nordrhein-Westfalen ist neben Schleswig-Holstein das erste Bundesland, das von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.
„In Nordrhein-Westfalen müssen Menschen zu oft und zu lange auf einen freien ambulanten Therapieplatz warten. Dies zeigt, dass die Anzahl der ambulant tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen nicht ausreicht, um den Bedarf an Untersuchungen und Behandlungen zu decken. Dabei ist es bei psychischen Erkrankungen besonders wichtig, früh mit der Behandlung zu beginnen. Wir haben daher in Nordrhein-Westfalen landesweit zunächst insgesamt 24,5 zusätzliche Sitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Besetzung ausgeschrieben. Damit leisten wir einen Beitrag zur Verbesserung des psychotherapeutischen Versorgungsangebotes”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Die zusätzlich geschaffenen Sitze befinden sich in den folgenden Gebieten:
- 3 Sitze Märkischer Kreis
- 5 Sitze Gelsenkirchen
- 3 Sitze Kreis Borken
- 8,5 Sitze Kreis Paderborn
- 3 Sitze Kreis Düren
- 2 Sitze Kreis Heinsberg
Aufgrund der aufwendigen Bedarfsanalysen, die vor Schaffung der Sitze notwendig waren, hat das Ministerium zunächst die Gebiete mit den niedrigsten Versorgungsgraden in den Blick genommen. Weitere Analysen und Anträge zur Schaffung zusätzlicher Sitze in anderen ländlichen bzw. strukturschwachen Gebieten sollen folgen.
Hintergrundinformation
Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden wie bei Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Bedarfsplanung durch die Landesausschüsse festgelegt. Diese setzen sich zusammen aus der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen. Die Festlegungen erfolgen auf Grundlage von bundesgesetzlichen Regelungen und der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). In Nordrhein-Westfalen gibt es landesweit rund 5.500 Sitze.
Nach § 103 Absatz 2 Satz 4 SGB V kann das Ministerium als für die Sozialversicherung zuständige oberste Landesbehörde seit 2019 zusätzliche Arztsitze in ländlichen und strukturschwachen Teilgebieten von gesperrten Planungsbereichen einrichten lassen. Mit den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen in Nordrhein und in Westfalen wurde vereinbart, dass den Entscheidungen des Ministeriums Bedarfsanalysen durch die Landesausschüsse vorausgehen. Die einzelnen Bedarfsanalysen wurden vom Ministerium ausgewertet und für unterversorgte Teilgebiete im November 2023 entsprechende Anträge auf Einrichtung zusätzlicher Sitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gestellt.
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