Nordrhein-Westfalen bereitet Hilfen für von Dürre betroffene Betriebe vor
Verwaltungsvereinbarung zwischen Land und Bund wird jetzt durch eine Landesrichtlinie umgesetzt
Mit einem Hilfsprogramm werden Bund und Länder landwirtschaftliche Betriebe finanziell unterstützen, die aufgrund der außergewöhnlich lang anhaltenden Trockenheit im Sommer in ihrer Existenz gefährdet sind. Diese Hilfen werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land getragen. Die dazu erforderliche Verwaltungsvereinbarung wurde in der vergangenen Woche von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner unterzeichnet. Das Kabinett hat dieser Verwaltungsvereinbarung heute zugestimmt.
Mit einem Hilfsprogramm werden Bund und Länder landwirtschaftliche Betriebe finanziell unterstützen, die aufgrund der außergewöhnlich lang anhaltenden Trockenheit im Sommer in ihrer Existenz gefährdet sind. Diese Hilfen werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land getragen. Die dazu erforderliche Verwaltungsvereinbarung wurde in der vergangenen Woche von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner unterzeichnet. Das Kabinett hat dieser Verwaltungsvereinbarung heute zugestimmt.
„Neben den Ad-hoc-Maßnahmen, die wir im Sommer umgesetzt haben, wird es mit der Verwaltungsvereinbarung nun auch finanzielle Hilfen für Betriebe geben, die in Notlage geraten sind. Sie werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Wir arbeiten mit Hochdruck an den Voraussetzungen zur Umsetzung und Gewährung der Dürrebeihilfen“, sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Noch sei nicht absehbar, wie viele Anträge eingereicht werden.
Für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Dürrehilfen wird der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter zuständig sein. Anträge werden voraussichtlich ab Ende Oktober bis Ende November 2018 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gestellt werden können. Aufbauend auf den Kabinettsbeschluss befindet sich derzeit der Erlass einer Förderrichtlinie des Landes in der Ressortabstimmung. Betroffene Landwirte, die einen Antrag auf Dürrebeihilfe stellen wollen, können sich ab sofort bei den Kreisstellen registrieren lassen. Sie bekommen dann die Antragsunterlagen zugeschickt, sobald diese vorliegen.
Voraussetzung für eine Hilfsleistung ist, dass von der Dürre betroffene Betriebe Schäden in Höhe von mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion nachweisen können. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Prüfung der Bedürftigkeit für die Hilfe. Schäden in den Betrieben können zu maximal 50 Prozent ausgeglichen werden. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Als Kriterien für die Bedürftigkeit gelten neben dem Naturalertrags-rückgang und wirtschaftlichen Einbußen eine Einkommensobergrenze von 120.000 Euro bei Ehe- oder Lebenspartnern beziehungsweise 90.000 Euro bei Ledigen. Es gilt eine Bagatellgrenze von 2.500 Euro. Bei der Betrachtung der Existenzgefährdung werden auch außerlandwirtschaftliches Einkommen und Privatvermögen berücksichtigt.
Bereits im Sommer hat das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristige Maßnahmen ergriffen, um den von der Dürre betroffenen Landwirtinnen und Landwirten zu helfen. So hat das Land die Nutzung von als ökologische Vorrangflächen deklarierte Brachen für Futterzwecke landesweit zugelassen, um der dürrebedingten Verknappung von Viehfutter entgegenzuwirken. Des Weiteren wurde zur Unterstützung der Öko-Betriebe eine zeitlich befristete Allgemeinverfügung zur Verwendung von nicht-ökologischem Futter verfasst. Das nordrhein-westfälische Ministerium der Finanzen hat zudem die Finanzämter gebeten, bei Stundungsanträgen und Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen Ermessens- und Beurteilungsspielräume zu Gunsten von Betroffenen zu nutzen. Auch sind als ökologische Vorrangflächen angemeldete Zwischenfruchtflächen ausnahmsweise zur Futterwerbung freigegeben.
Um künftig auch langfristige Hilfsstrategien bereitstellen zu können, wurde auf der Agrarministerkonferenz am 28. September in Bad Sassendorf beschlossen, geeignete Rahmenbedingungen für ein klimaangepasstes Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft zu schaffen. „Parallel zu kurzfristigen Hilfestellungen müssen wir langfristig vorsorgen. Zur Risikovorsorge gehören insbesondere Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Angesichts der Zunahme von Extremwetterlagen und der dadurch verursachten Ertrags- und Einkommensausfälle müssen wir die Landwirtschaft noch klimafester machen“, sagte Heinen-Esser.
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