Neue Tierschutzbeauftragte für Nordrhein-Westfalen
Ministerin Heinen-Esser zum Dienstantritt von Frau Dr. Gerlinde von Dehn als neue Landestierschutzbeauftragte: Sie bringt alle Voraussetzungen mit und wird unsere Bemühungen unterstützen, den Tierschutz weiter zu stärken
Nordrhein-Westfalen hat erstmals eine Tierschutzbeauftragte.
Nordrhein-Westfalen hat erstmals eine Tierschutzbeauftragte. Am Dienstag, 1. Dezember, tritt Frau Dr. Gerlinde von Dehn, Fachtierärztin für Tierschutz, ihren Dienst als Landesbeauftragte für den Tierschutz an. Sie arbeitet unabhängig und ist der Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser direkt zugeordnet. Vor gut einem Jahr hatte die Ministerin die Pläne zur Einrichtung einer solchen Stelle angekündigt.
Die Stelle war öffentlich ausgeschrieben, Voraussetzungen für eine Bewerbung waren eine Fachtierarztqualifikation für den Tierschutz sowie aktive berufliche und ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Feld. „Frau Dr. von Dehn bringt alle geforderten Voraussetzungen mit. Um tragfähige Verbesserungen im Tierschutz zu etablieren, müssen wir mit allen Beteiligten einen konstruktiven Dialog führen. Die Landestierschutzbeauftrage wird hierzu einen wichtigen Beitrag leisten und unsere Bemühungen unterstützen, den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken“, sagte Heinen-Esser zur Begrüßung.
Die neue Landesbeauftragte verknüpft den ehrenamtlichen privaten und den staatlichen Tierschutz. Dabei wird sie unterstützt von dem seit vielen Jahrzehnten bestehenden Tierschutzbeirat des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Tierschutzreferat des Ministeriums. Somit übernimmt die Tierschutzbeauftragte, fach- und lösungsorientiert, eine Beratungs-, Vernetzungs- und Informationsrolle zwischen Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und den für Tierschutz zuständigen Kontrollbehörden.
Neben der Beratung der Ministerin in gesellschaftlich relevanten Tierschutzfragen ist die Landesbeauftragte zugleich auch Ansprechpartnerin für Verbände und –vereine sowie für Organisationen und Einrichtungen, die sich mit dem Tierschutz oder der Tierhaltung befassen. Auch beantwortet sie Bürgeranfragen zum Thema.
Die Landestierschutzbeauftragte nimmt keine amtlichen Aufgaben nach Tierschutzrecht wahr. Wenn aufgrund von Beschwerden oder anderer Ereignisse der Verdacht auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften besteht, handeln weiterhin die zuständigen Behörden. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Übernahme des Vorsitzes im Landesbeirat für Tierschutz.
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